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Daten zur Umwelt - Umweltzustand in Deutschland -
Strahlen und elektromagnetische Felder -
Mobilfunkgeräte und deren Nutzung
Mobilfunkgeräte und deren Nutzung
Die elektromagnetischen Felder, die beim Telefonieren mit Handys auftreten, sind im Allgemeinen sehr viel stärker als die Felder, denen man z. B. durch benachbarte Mobilfunkbasisstationen ausgesetzt ist. Daher hält es das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für besonders wichtig, die individuelle Feldexposition eines jeden Nutzers und empfiehlt Handynutzern:
· In Situationen, in denen genauso gut mit einem Festnetztelefon wie mit einem Handy telefoniert werden kann, sollte das Festnetztelefon genutzt werden.
· Telefonate per Handy sollten kurz gehalten werden.
· Möglichst nicht bei schlechtem Empfang, z.B. aus Autos ohne Außenantenne, telefonieren. Die Leistung, mit der das Handy sendet, richtet sich nach der Qualität der Verbindung zur nächsten Basisstation.
· Die Verwendung von Handys, bei denen der Kopf möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist. Die entsprechende Angabe dafür ist der SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate), der in der Bedienungsanleitung angegeben ist. Ein SAR-Wert von < 0,6 W/kg gilt als niedrig.
· Die Nutzung von Head-Sets, denn die Intensität der Felder nimmt mit der Entfernung von der Antenne schnell ab. Durch die Verwendung von Head-Sets wird der Abstand zwischen Kopf und Antenne stark vergrößert.
· Schreiben ist besser als Sprechen, denn auch beim SMSen oder Verschicken von MMS ist der Kopf weit genug von der Handyantenne entfernt
· Das Handy erst nach Verbindungsaufbau ans Ohr zu führen, da beim Verbindungsaufbau die Sendeleistung eines Handys am höchsten ist und dies einen kurzfristig erhöhten Energieeintrag in den Kopf zur Folge hat.
Ganz besonders gelten diese Empfehlungen für Kinder, da diese sich noch in der Entwicklung befinden und deshalb gesundheitlich empfindlicher reagieren könnten.
Mit den oben aufgeführten Empfehlungen lässt sich die persönliche Strahlenbelastung einfach und effizient minimieren, ohne auf die Vorteile eines Handys verzichten zu müssen.
Umweltzeichen „Blauer Engel“
Die Strahlenschutzkommission hat in der Empfehlung „Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern“ [1] darauf hingewiesen, „bei der Entwicklung von Geräten und der Errichtung von Anlagen die Minimierung von Expositionen zum Qualitätskriterium zu machen“. Sie weist darauf hin, dass „entgegen der öffentlichen Besorgnis, die vor allem ortsfeste Anlagen betrifft, die Immission insbesondere durch die elektromagnetischen Felder von Geräten, z.B. von Haushaltsgeräten oder von Endgeräten der mobilen Telekommunikation unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu betrachten sind, weil es hier am ehesten zu einer hohen Exposition eines Nutzers kommen kann“. Um dementsprechend besonders strahlungsarme Handys, die nach dem GSM-, GPRS- oder UMTS-Standard arbeiten, für den Verbraucher sichtbar zu kennzeichnen, wurden die Vergabekriterien für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ durch die Jury „Umweltzeichen“ in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Juni 2002 festgelegt. Demnach kann der „Blaue Engel“ an Handys vergeben werden, deren nach normierten Methoden ermittelter SAR-Wert bei höchstens 0,6 Watt pro Kilogramm liegt und die umwelt- und recyclingfreundlich produziert wurden. Das BfS stellt in regelmäßigen Abständen die unter standardisierten Bedingungen ermittelten SAR-Werte für zahlreiche handelsübliche Handys zusammen und veröffentlicht sie unter www.bfs.de/elektro/oekolabel.html. Ende 2007 umfasste diese Erhebung insgesamt 999 Geräte von 34 verschiedenen Herstellern, wovon 73 Handys UMTS-Geräte waren. Ein standardisiert ermittelter SAR-Wert konnte für 882 Handys gefunden werden. Aus Sicht des Strahlenschutzes konnten mit der Begrenzung auf einen SAR-Wert bis 0,6 W/kg ca. 29 % der 2007 auf dem deutschen Markt befindlichen Handytypen mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet werden. Informationen zu den Vergabegrundlagen für den „Blauen Engel“ für Handys durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung RAL e. V. sind auf der Internetseite http://s224279479.online.de/_downloads/vergabegrundlagen_de/UZ-106.pdf zu finden.
Die Handyhersteller lehnten bisher das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Mobilfunkendgeräte nahezu geschlossen ab. Ihre ablehnende Haltung begründeten sie damit, dass es sich um einen globalisierten Markt handelt und dass die Geräte europäischen Vorgaben entsprechen. Außerdem suggeriere der „Blaue Engel“, dass entsprechend gekennzeichnete Handys gesundheitlich unbedenklicher seien als solche ohne den „Blauen Engel“. Es fehlt an der Bereitschaft der Hersteller, mit dem „Blauen Engel“ einen aktiven Beitrag zum vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucherschutz zu leisten. Inzwischen hat jedoch ein Hersteller das Umweltzeichen erhalten. Die Hersteller sind weiterhin aufgefordert, die Entwicklung strahlungsärmerer Handys voranzutreiben und sich einer verstärkten Verbraucherinformation nicht zu verschließen.
Exposition der Bevölkerung durch Mobilfunksendeanlagen
In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV; gültig seit 1. Januar 1997) sind für ortsfeste Sendefunkanlagen mit einer Sendeleistung von 10 W EIRP (äquivalent isotroper Strahlungsleistung) oder mehr, die gewerblich betrieben werden und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 10 MHz bis 300 GHz (300 000 MHz) erzeugen, die maximal zulässigen Feldstärkewerte festgelegt worden.
Es ist Aufgabe der Immissionsschutzbehörden der Bundesländer, für die Einhaltung dieser Grenzwerte Sorge zu tragen.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) legt für alle Sendeanlagen mit mehr als 10 W (in Bezug auf eine angenommene homogene Abstrahlung in alle Richtungen) im Rahmen des sog. Standortbescheinigungsverfahrens Sicherheitsabstände fest. Diese stellen sicher, dass außerhalb dieser Bereiche die Grenzwerte der 26. BImSchV unterschritten werden. In verschiedenen Messkampagnen der BNetzA wurde gezeigt, dass die Grenzwerte in den Bereichen, in denen sich Menschen aufhalten, erheblich unterschritten werden.
Die Bundesnetzagentur stellt auf ihren Internetseiten (http://www.bundesnetzagentur.de/enid/2.html; Stichwort: EMF-Monitoring, Online-Recherche von Messreihen und ortsfesten Funkanlagen) seit 2003 eine Standortdatenbank zur Verfügung. Der Öffentlichkeit ist damit eine Online-Recherche von Messorten der EMF-Messreihen und von in Betrieb befindlichen Standorten von Funkanlagen, für die die BNetzA eine Standortbescheinigung erteilte, möglich. Die EMF-Datenbank ist mehr als eine kartographische Darstellung von Standorten von Funkanlagen und EMF-Messreihen. Sie bildet darüber hinaus eine Plattform für die Veröffentlichung von EMF-Messreihen der Landesumweltministerien. Zu diesem Zweck wurde von der BNetzA eigens eine Messvorschrift erstellt und mit den Umweltministerien der Länder abgestimmt. Mit dieser gemeinsamen Messvorschrift wurde in Deutschland erstmals ein einheitlicher Qualitätsmaßstab für EMF-Messungen eingeführt. Feldstärkemessungen, die diesem Qualitätsmaßstab entsprechen, lassen sich nun miteinander direkt vergleichen und entsprechen sowohl den europäischen als auch den nationalen Anforderungen zur Bewertung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern. Um diesen Qualitätsanspruch zu gewährleisten, werden neben den Messreihen der BNetzA nur die von Landesumweltministerien beauftragten EMF-Messreihen in die EMF-Datenbank aufgenommen. Mit der EMF-Datenbank ergänzt die BNetzA ihr bisheriges EMF-Monitoring. Sie setzt damit eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission vom September 2001 um, wonach „relevante Immissionen durch elektromagnetische Felder in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen seien“.
Forschungsaktivitäten der Bundesregierung zu Mobilfunk
Die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder vor allem des Mobilfunks sind Gegenstand kontroverser öffentlicher und wissenschaftlicher Diskussionen. Grundlage der wissenschaftlichen Diskussion sind Hinweise auf mögliche biologische Wirkungen bei Intensitäten unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte (http://www.bfs.de/de/elektro/hff/grenzwerte.html). Um diesen Hinweisen nachzugehen und abzuklären, ob die Grenzwerte, die auch international, z.B. von der WHO, empfohlen werden, ausreichen, um den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren sicherzustellen, hat das Bundesumweltministerium (BMU) das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm initiiert (http://www.emf-forschungsprogramm.de/), das vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bis 2008 fachlich und administrativ begleitet wurde.
Weitere Forschungsvorhaben, die die als Vorsorgemaßnahme gebotene Minimierung der Exposition der Bevölkerung durch Mobilfunkfelder und technische Regulierungsfragen beim Aufbau der UMTS-Netze zum Gegenstand haben, wurden und werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, http://www.pt-dlr.de ), und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi, http://www.mobilfunk-information.de) vergeben.
Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm
Mit einem finanziellen Volumen von 17 Mio. EUR wurden im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms insgesamt 54 Forschungsprojekten aus den Bereichen Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und Risikokommunikation durchgeführt. 50 % der Kosten wurden durch die deutschen Mobilfunknetzbetreiber getragen, die aber keine inhaltliche Einflussmöglichkeit auf das Programm hatten.
Auf Grundlage der Bewertungen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) [2] und der Strahlenschutzkommission (SSK) [2] hat die Bundesregierung eine Erklärung zum Abschluss des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms abgegeben:
Die Bundesregierung hat im Juni 2002 das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) in Auftrag gegeben, um klären zu können, ob die geltenden Grenzwerte die Bevölkerung vor der Mobilfunkstrahlung ausreichend schützen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Strahlenschutzkommission (SSK) haben nach Abschluss des DMF übereinstimmend festgestellt, dass die vorliegenden Ergebnisse des Forschungsprogramms keine Erkenntnisse erbracht haben, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellen. Die zu Beginn des DMF bestehenden Hinweise auf mögliche Risiken konnten durch die DMF Projekte nicht bestätigt werden.
Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm gehört zu den weltweit größten Programmen, die in diesem Bereich durchgeführt wurden. Es hat die wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Wirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks wesentlich verbessert. Daher besitzen die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms eine hohe Bedeutung auch für den internationalen wissenschaftlichen Kenntnisstand.
Das DMF ist nach dem Mobile Telecommunication and Health Research Programm in Großbritannien (MTHR) das zweite nationale Forschungsprogramm, das jetzt offiziell abgeschlossen wird. Der Abschlussbericht zum Mobile Telecommunication and Health Research Programm in Großbritannien (MTHR) wurde im Herbst 2007 veröffentlicht und deckt sich in der Gesamtbewertung und in den Schlussfolgerungen mit denen des DMF. Auch zeichnen sich nach vorliegendem Kenntnisstand in den derzeit noch laufenden nationalen Forschungsprogrammen (Frankreich, Schweiz, Dänemark etc.) keine neuen Hinweise auf bisher unerforschte oder unentdeckte Risiken ab.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass auch intensivste wissenschaftliche Forschung mögliche Risiken nicht völlig ausschließen kann. Die Bundesregierung wird deshalb auch nach Abschluss des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms gezielt Forschung auf dem Gebiet des Mobilfunks weiter betreiben, um die fachlichen Grundlagen zur Risikobewertung in einigen Bereichen weiter zu verbessern. Die Mobilfunkbetreiber haben sich bereit erklärt, hierfür die Forschung weiterhin finanziell zu unterstützen.
Die Bundesregierung hat die SSK gebeten, in den Bereichen, in denen aus ihrer Sicht noch Forschungsbedarf besteht, Vorschläge für weitere Forschungsvorhaben zu unterbreiten. Die Bundesregierung hat die SSK ferner gebeten, die Ergebnisse der Mobilfunkforschung mit den Erkenntnissen der internationalen Forschung auf diesem Gebiet abzugleichen und hierzu zeitnah zu berichten.
Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung weiterhin an den bestehenden Grenzwerten fest. Sie bekennt sich auch weiterhin zu Vorsorgemaßnahmen.
Die Erklärung der Bundesregierung ist im Internet unter http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/dmf_abschluss_erklaerung.pdf veröffentlicht.
Die in der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV geregelten Grenzwerte werden daher beibehalten. Sie sollen aber künftig rechtssystematisch dem Vierten Buch Umweltgesetzbuch – Nichtionisierende Strahlung (Viertes Buch Umweltgesetzbuch – UGB IV) zugeordnet werden. Im Rahmen dieses Regelungsvorhabens sollen die Grenzwerten auf den gesamten Frequenzbereich entsprechend der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz) vom 12. Juli 1999 erstreckt werden. Damit werden insoweit die im bisherigen Umweltrecht bestehenden Lücken geschlossen.
[1] Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern. Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 173. Sitzung am 4. Juli 2001, www.ssk.de/werke/volltext/2001/ssk0103.pdf
[2] Stellungnahme der Strahlenschutzkommission (verabschiedet auf der 223. Sitzung der SSK am 13. Mai 2008 „Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm“ http://www.ssk.de/werke/kurzinfo/2008/ssk0804.htm


