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Klimaschutzprogramme und –maßnahmen in Deutschland
Klimaschutzprogramme und –maßnahmen in Deutschland
Der Lastenverteilung im EU-Klimapaket entsprechend muss Deutschland im Nicht-Emissionshandelssektor bis zum Jahr 2020 eine Emissionsminderung von 14 % gegenüber dem Jahr 2005 erreichen. Über die EU-Ziele hinausgehend setzt sich die Bundesregierung das anspruchsvolle Ziel, die Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik bis zum Jahr 2020 um 40 % gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.
Dafür hat sie das Integrierte Energie- und Klimaprogramm
(IEKP) sowie das Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung
erarbeitet. Neben anspruchsvollen Klimaschutzzielen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Energieeffizienz erheblich zu steigern und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Internationale Vereinbarungen weisen den Weg
Über die Lastenteilung innerhalb der Europäischen Union (EU) ist Deutschland im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21 % gegenüber dem Basisjahr 1990/95 [1] zu senken. Die deutschen Treibhausgas-Emissionen des Jahres 2009 lagen - bedingt durch die globale ökonomische Krise - deutlich unter dem Niveau des Jahres 2008, gegenüber dem festgelegten Basisjahr sanken die Emissionen um 25,3 %. Deutschland befindet sich damit im Zielkorridor seiner Minderungsverpflichtungen [2]. Allerdings kann im Jahr 2010 mit einem Wiederanstieg der Emissionen gerechnet werden. Das Kyoto-Ziel ist angesichts der Notwendigkeit, den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal 2 Grad zu begrenzen, ohnehin nur ein erstes Etappenziel. Um den Klimawandel wirksam zu bekämpfen, sind weitere Emissionsminderungen dringend erforderlich.
Deshalb hat die EU ihre zukünftige gemeinsamen Energie- und Klimapolitik im sogenannten EU-Klimapaket neu geregelt:
Die EU hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % unter das Niveau von 1990 zu senken und um 30 %, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und auch die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer ihren Beitrag leisten. Die Lastenverteilung zur Erreichung des 20 %-Ziels regelt, dass die europaweite Emissionsobergrenze (Cap) für die im Emissionshandel erfassten Anlagen (vor allem Kraftwerke und große Industrieanlagen) um 21 % gegenüber dem Jahr 2005 sinkt und die Mitgliedstaaten in den nicht am Emissionshandel beteiligten Sektoren zu individuellen Minderungszielen in Abhängigkeit des Bruttoinlandsproduktes pro Kopf verpflichtet sind. Deutschland muss in diesem Bereich bis 2020 eine Emissionsminderung von 14 % gegenüber dem Jahr 2005 erreichen und liegt damit über dem EU-Durchschnitt von -10 %. Die wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sollen die Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 um 20 % gegenüber dem business-as-usual-Fall und die Verdreifachung des Anteils der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 20 % im EU-Durchschnitt sein. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien gelten für die Mitgliedsstaaten individuelle Ziele, wobei der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor für alle Mitgliedstaaten mindestens 10 % sein muss. In Deutschland muss eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 18 % bis 2020 gelingen.
Klimapolitische Ziele der Bundesregierung
Über die EU-Ziele hinausgehend hat sich die Bundesregierung die in der Tabelle „Klimapolitische Ziele der Bundesregierung“
aufgeführten Ziele gesetzt.
Das integrierte Energie- und Klimaprogramm
Im August 2007 hat die Bundesregierung in den sogenannten Meseberger Beschlüssen konkretisiert, wie sie die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 % bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 erreichen möchte. Dafür haben das Umwelt-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) erarbeitet, das insgesamt 29 Eckpunkte umfasst, die in erster Linie einen effizienteren Verwendung (zum Beispiel durch die Energieeinsparverordnung EnEV, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, intelligente Mess-Verfahren für Stromverbrauch, die Erhöhung der Lkw-Maut oder die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis) oder die effizientere Bereitstellung von Energie (zum Beispiel durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz oder die Erforschung CO2-armer Kraftwerkstechnologien) fördern oder die den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien (zum Beispiel durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) unterstützen sollen.
Der Großteil der Eckpunkte wurde bereits in Gesetzesprojekte umgesetzt. Bisher haben die Ressorts zwei Gesetzespakete – genannt IEKP I und IEKP II – an den Bundestag zur Beschlussfassung übergeben. Die Umsetzung des IEKP ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Einige Maßnahmen sind abgeschwächt (zum Beispiel die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis, CO2-Emissionsstandards für Neuwagen) umgesetzt, einige konnten bisher noch nicht vollständig realisiert werden (zum Beispiel die Einführung moderner Energiemanagementsysteme als Voraussetzung für reduzierte Energiesteuersätze oder die Einbeziehung des Schiffsverkehrs in den Emissionshandel).
Das Energiekonzept der Bundesregierung
Im September 2010 hat die Bundesregierung ein Energiekonzept entwickelt, dass neben dem 40 %-Ziel für das Jahr 2020 auch ein 80 bis 95 %-Minderungsziel bis 2050, Zwischenziele für 2030 und 2040 sowie zahlreiche weitere Effizienzziele und Ausbauziele für erneuerbare Energien enthält (siehe oben). Um zu überprüfen, ob Deutschland sich auf einem entsprechenden Entwicklungspfad befindet, sieht das Energiekonzept vor, dass alle 3 Jahre ein Monitoring stattfindet und die Ergebnisse dem Bundestag vorgelegt werden. Ebenso wie das Integrierte Energie- und Klimaprogramm beinhaltet auch das Energiekonzept eine Reihe von Maßnahmen, von denen im Folgenden ein Auszug vorgestellt wird:
- Die Bundesregierung richtet dauerhaft ein Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ zur Finanzierung von Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und nationalen sowie internationalen Klimaschutz ein. Aus diesem Sondervermögen wird ein Energieeffizienzfonds aufgelegt und die Nationale Klimaschutzinitiative aufgestockt, um wichtige Effizienz- und andere Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen anzustoßen.
- Die Bundesregierung verlängert die Laufzeiten der Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre als Brücke für den Umbau der Stromversorgung hin zu erneuerbaren Energien.
- Durch „Stromautobahnen“ soll mit einer neuen Netztechnologie große Mengen Windstrom verlustarm vom Norden in den Süden transportiert werden. Dazu wird die Bundesregierung ein „Zielnetz 2050“ entwickeln und für eine zügige Umsetzung das Planungsrecht weiter entwickeln.
- Zur Finanzierung der ersten 10 Windparks bringt die Bundesregierung ein Sonderprogramm „Offshore- Windenergie“ mit einem Kreditvolumen von 5 Mrd. EUR auf den Weg. Außerdem sollen die zerstreuten Genehmigungsverfahren gebündelt werden und dafür sorgen, dass die Netzanbindung auf See klappt.
- Die Bundesregierung stockt das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien deutlich auf, um insbesondere die großen Potenziale im bislang kaum beachteten Wärmesektor besser zu nutzen.
- Die Bundesregierung wird einen Sanierungsfahrplan erarbeiten, der 2020 beginnt und an die bestehenden Sanierungszyklen der Bestandsgebäude anknüpft. Für die Sanierung der Altbauten wird ein breit angelegtes Förderprogramm aufgelegt, das von der Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms bis zu kommunalen Aktivitäten reicht. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden stufenweise und langfristig bis 2050 um 80 % zu senken und den restlichen Energiebedarf weitgehend mit erneuerbaren Energien zu decken.
- Die Bundesregierung wird die Elektromobilität fördern, sich auf europäischer Ebene für eine ambitionierte Ausgestaltung der CO2-Grenzwerte für alle Fahrzeugklassen einsetzen und den Anteil nachhaltig erzeugter Biokraftstoffe im Kraftstoffsektor schrittweise erhöhen.
Anfang Juni 2011, unter anderem als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima, legte die Bundesregierung eine Weiterentwicklung des Energiekonzepts vor. Neben der Rücknahme der Laufzeitverlängerung wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes inklusive Neuerungen im Bereich der Netzplanung, dem Lastmanagement, Smart metering
und der Stromkennzeichnung.
- Änderung des KWK-Gesetzes durch Verlängerung der Antragsfrist für eine KWK-Förderung bis Ende 2020 und Abschaffung der Förderbegrenzung nach 4 bzw. 6 Jahren (jetzt nur noch 30 000 Vollbenutzungsstunden).
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz für einen rechtssicheren, transparenten, effizienten und umweltverträglichen Ausbau länderübergreifender und grenzüberschreitender Höchstspannungsleitungen.
- Novellierung des EEG, unter anderem um die Markt-, Netz und Systemintegration der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
- Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge um die Energieeffizienz öffentlicher Geräte, Ausrüstung und Waren zu erhöhen.
- Ausweitung der Mittelaustattung des Energie- und Klimafonds durch Zuweisung sämtlicher Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen im Rahmen des Emissionshandels. Zudem Ergänzung zum Zweck des Sondervermögens - ab 2013 können Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Mio. EUR jährlich an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen bezahlt werden.
- Änderung des Baugesetzbuchs - Explizite Nennung von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Grundsätzen der Bauleitplanung.
(siehe auch „Energie“)
[1] Für Kohlendioxid, Methan und Lachgas 1990, für die fluorierten Verbindungen (SF6, PFC´s und HFC´s) 1995.
[2] Umweltbundesamt, Presseinformation 020/2011: „Treibhausgase deutlich unter dem Limit“

