für ihren Drucker

Batterierücknahme und -verwertung

Altbatterierücknahme und -verwertung

Am 1.12.2009 trat das Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löste die Batterieverordnung von 1998 ab. Das BattG richtet sich unter anderem an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Im Rahmen der Produktverantwortung sollen Hersteller und Vertreiber die durch Altbatterien verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß reduzieren, indem hohe Sammelmengen und die ordnungsgemäße Entsorgung alter Batterien sichergestellt werden.

Batterieaufkommen

Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 43 334 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht, so viel wie in keinem Jahr zuvor. Gegenüber dem Batterieaufkommen in 2010 ist das nochmals eine Zunahme um 803 t (siehe Abb. „Masse der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien in den Jahren 2003 bis 2011“).

Der Anteil der Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) am Gesamtvolumen der Gerätebatterien beträgt rund 72 % (siehe Abb. „Anteil der Batteriesysteme am Gesamtvolumen der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien 2011") und verschiebt sich seit einigen Jahren zugunsten der Sekundärbatterien (Akkumulatoren/Akkus). Die Primärbatterien partizipieren nicht an der gesteigerten in Verkehr gebrachten Gesamtmasse. Die Masse der Primärbatterien nimmt im Vergleich zum Vorjahr um 1 155 t ab. Dies ist unter ökologischen Aspekten zu begrüßen. Die Masse der Sekundärbatterien nimmt weiterhin zu, wenngleich sich das Tempo gegenüber dem Vorjahr verlangsamt (siehe Abb. "Gerätebatterien: In Verkehr gebrachte Primär- und Sekundärbatterien und Entwicklung der drei größten Batteriesysteme").

Die Primärbatteriesysteme Alkali-Mangan (AlMn) und Zink-Kohle (ZnC) sowie die Lithium-Ionen (Li-Ion)-Akkus stellten 2011 gewichtsmäßig die größten Anteile. Seit 2009 sinkt die Masse der AlMn-Batterien stetig. In 2011 wurden 24 162 t dieses Systems in Verkehr gebracht. Der bis heute dominierende Anteil der AlMn-Batterien an der Gesamtmasse der in Verkehr gebrachten Batterien sinkt auf 56 % (2010: 61 %, 2009: 71 %). Die ZnC-Primärbatterien (5 982 t) steigern ihren Anteil an der Gesamtmasse auf 14 % (2010: 13 %, 2009: 9 %).

Betrachtet man die Entwicklung bei den Sekundärbatterien näher wird deutlich, dass sich bei jedem Sekundärbatteriesystem die in Verkehr gebrachte Masse gegenüber 2010 erhöht. Insbesondere die Masse der in Verkehr gebrachten Li-Ion-Akkus steigt um 23 % von 5 387 t auf 6 633 t. Vor allem in Notebooks und Mobiltelefonen werden heute fast ausschließlich Li-Ion-Akkus verbaut. Weitere Zuwachsraten sowohl bei den genannten Geräten als auch bei weiteren mobilen Anwendungen wie PDA’s (Personal Digital Assistant), Tablet-Computern und E-Book-Readern sind realistisch. Darüber hinaus ist abzusehen, dass Li-Ion-Akkus – als das System mit der höchsten Energiedichte – zunehmend auch Nickel-Metallhydrid (NiMH)-Akkus beispielsweise in Digitalkameras und Nickel-Cadmium (NiCd)-Akkus in schnurlosen Elektrowerkzeugen ersetzen werden. Die Masse des zweitgrößten Sekundärbatteriesystems NiMH steigt in 2011 um 14 %. Eine mögliche Ursache für den Anstieg der NiMH-Akkus kann ein Subsystem dieses Batteriesystems, die sogenannten LSD-Nickel-Metallhydrid (LSD-NiMH)-Akkus sein. Die Besonderheit, die dieses Akku-System auszeichnet, ist die geringe Selbstentladung. Das bedeutet, dass selbst nach längerer Lagerung die einmal geladene Energie noch fast vollständig vorhanden ist. Bei Bedarf sind sie sofort einsatzfähig (beispielsweise bei seltener Nutzung) und somit zusätzlich eine gute Alternative zur Primärbatterie. Das chemische System NiCd ist mit 12 % das Sekundärbatteriesystem mit dem geringsten Anstieg. Dennoch erhöhte sich in 2011 die in Verkehr gebrachte Masse um 145 t. Die Masse der in Verkehr gebrachten sogenannten RAM-Zellen (AlMn-Sekundärbatterien) bleibt mit 26 t (2010: 32 t) gering.

Nähere Ausführungen zur Entwicklung der in Verkehr gebrachten Fahrzeug- und Industriebatterien von 2007 bis 2009 können auf der Internetseite des Umweltbundesamtes eingesehen werden: Batterierecycling in Deutschland: Rücknahme- und Verwertungsergebnisse 2009.

Das BattG-Melderegister

Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren müssen sich seit Inkrafttreten des Batteriegesetzes im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes (UBA) anzeigen, bevor sie Batterien erstmals in Verkehr bringen. Am 10.07.2012 waren das 3 760 Batteriehersteller die erklärten, zu diesem Zeitpunkt am Markt tätig zu sein (siehe Abb. „Anzahl der Hersteller im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes“). Der größte Teil der Hersteller (80 %) gibt an, Gerätebatterien in Verkehr zu bringen, Industriebatterie- und Fahrzeugbatteriehersteller weisen einen Anteil von 14 % bzw. 6 % auf (siehe Abb. „Hersteller nach Batterieart im BattG-Melderegister des Umweltbundesamtes“). Ein Teil der Melderegisterdaten – unter anderem Informationen zur Wahrnehmung der Hersteller-Rücknahmepflichten – ist im Internet auf der Seite des BattG-Melderegisters unter dem Menüpunkt „Einsicht in das Melderegister“ öffentlich einsehbar. Ziel des Registers ist es, die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung der Hersteller abzusichern.

Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist bußgeldbewehrt und kann mit einer Geldbuße von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.

Sammlung und Verwertung von Altbatterien

Altbatterien enthalten Wertstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Quecksilber, Cadmium und Blei gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. Altbatterien dürfen deshalb nicht in den Hausmüll gelangen, sondern müssen über die gesetzlich vorgeschriebenen Wege der „getrennten Erfassung“ dem Recycling zugeführt werden. Altbatterien können zum Beispiel bei den Sammelstellen der Vertreiber (Händler), die vergleichbare Neubatterien in ihrem Sortiment führen, in haushaltsüblicher Menge abgegeben werden.

Die Hersteller und Importeure von Batterien sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die zurückgenommenen Altbatterien einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Zu diesem Zweck haben die Hersteller von Gerätebatterien das Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien (GRS Batterien - Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) und drei herstellereigene Rücknahmesysteme (REBAT, ERP Deutschland, Öcorecell) eingerichtet.

Die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien sind gesetzlich verpflichtet jeweils bestimmte Mindestsammelquoten in ihrem System zu erreichen: 35 % im Jahr 2012, 40 % im Jahr 2014 und 45 % im Jahr 2016.

Im Jahr 2011 wurde im Bereich der Geräte-Altbatterien in Deutschland insgesamt eine Sammelquote [1] von 43,2 % erreicht, ein Anstieg um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Masse der in Verkehr gebrachten Gerätebatterien betrug 43 334 t, zurückgenommen wurden im gleichen Zeitraum 17 728 t Geräte-Altbatterien (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der Sammelquoten“). Um die Sammelquoten weiter zu steigern ist neben kontinuierlichen Anstrengungen der Rücknahmesysteme eine beständige Mitarbeit der Verbraucher notwendig. Beispielsweise können in jedem Supermarkt, Discounter, Drogerie- oder Baumarkt, in dem Gerätebatterien verkauft werden, Geräte-Altbatterien zurückgegeben werden. Dazu sind meist Batteriesammelboxen installiert.

Im Jahr 2011 führten die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien 18 575 t Altbatterien der stofflichen Verwertung zu. Setzt man diese Masse mit den 17 728 t zurückgenommenen Altbatterien ins Verhältnis, entspricht dies einer Verwertungsquote [2] von 104,8 %. Dieser Wert konnte sich ergeben, weil in die Quotenberechnung auch Lagerbestände aus den Vorjahren, die im Bezugsjahr 2011 verwertet wurden, einfließen.

Durch die Verwertung der von den Rücknahmesystemen gesammelten Gerätebatterien konnten etwa 11 000 t Metalle und Metallverbindungen als Sekundärrohstoffe gewonnen werden (Zink, Stahl, Ferromangan, Blei, Cadmium, Quecksilber, Aluminium, Kobalt, Kupfer).

Weiterführende Informationen, beispielsweise zur Entwicklung der zurückgenommenen Fahrzeug- und Industriebatteriemassen einschließlich Sammelquoten, sind auf den Seiten des Umweltbundesamtes veröffentlicht: Batterierecycling in Deutschland: Rücknahme- und Verwertungsergebnisse 2009.

Schwermetallbegrenzung

Nach dem Batteriegesetz wird der Quecksilbergehalt in Batterien begrenzt. Knopfzellen dürfen noch bis zu 2 % Quecksilber enthalten, alle übrigen Batterien nur 0,0005 %. In Gerätebatterien ist der Cadmiumgehalt auf 0,002 % beschränkt. Bestimmte Batterien – zum Beispiel für schnurlose Elektrowerkzeuge, Not- oder Alarmsysteme, Notbeleuchtung und medizinische Ausrüstung – sind von der Cadmiumbeschränkung ausgenommen. Infolge des über die letzten Jahre sinkenden Quecksilbergehalts konnten die Verwertungsmöglichkeiten der Altbatterien mittlerweile wesentlich verbessert werden.

Ausblick

Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und Einträge von Schadstoffen in die Umwelt zu verhindern, wenn sie alle Altbatterien in die separate Erfassung geben (zurzeit gehen weniger als die Hälfte der Geräte-Altbatterien diesen Weg). Aufgabe der Recyclingwirtschaft bleibt es, die Recyclingprozesse zu optimieren und höhere Recyclingeffizienzen zu erzielen.

[1] Berechnung nach § 2 Abs. 19 BattG

[2] Berechnung nach § 2 Abs. 20 BattG

 

Letzte Aktualisierung

September 2012