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Umwelt - Kernindikatorensystem -
Biologische Vielfalt, Naturhaushalt und Landschaft -
Landnutzung -
Agrarumweltförderung: Fördermittel und geförderte Fläche
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Letzte Aktualisierung: |
Thema:
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Biologische Vielfalt, Naturhaushalt und Landschaft
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Unterthema:
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Naturschutzgerechte Landnutzungen
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Indikator:
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Agrarumweltförderung: Fördermittel und geförderte Fläche
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Fachliche Bewertung
Die für die Agrarumweltförderung gewährten Finanzmittel nahmen im Zeitraum 1994 - 2005, wenn man vom Jahr 2000 absieht, kontinuierlich zu: Im Jahr 1994 wurden 415 Mio. EUR Beihilfen gewährt, im Jahr 2005 betrug die Summe der Fördermittel 791 Mio. EUR. Im Jahr 2006 nahm die geförderte Fläche im Agrarbereich geringfügig auf 4,9 Mio. ha ab, ebenso ging die Förderung auf 752 Mio. EUR zurück (BMELV 01/2009). Die Beihilfen für anspruchsvolle Agrarumweltmaßnahmen in Acker- oder naturschutzwürdigen Flächen sind mit dem Übergang zur Förderperiode 2000 – 2006 angehoben worden. Dadurch stiegen die durchschnittlich verausgabten Fördermittel von 92 EUR/ha im Jahr 1994 auf 171 EUR/ha im Jahr 2003. Danach ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen (151 EUR/ha im Jahr 2004, 158 EUR/ha im Jahr 2005 und 153 EUR/ha im Jahr 2006). Die geförderte Fläche variierte im Zeitraum ab 1994 – 2006 zwischen 4,2 und 5,0 Mio. ha landwirtschaftliche Fläche (LF). Im Rahmen der neuen EU-Planungsperiode für die Jahre 2007 – 2013 wurden die EU-Kofinanzierungsmittel für die ländliche Entwicklung („Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik“), zu der auch die Agrar-Umweltmaßnahmen gehören, erheblich gekürzt.
Bedeutung
Den Agrarlandschaften kommt wegen ihres großen Anteils an der Gesamtfläche Deutschlands eine besondere Bedeutung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu, da sie ein wesentlicher Teil unserer Umwelt, Reservoir für die Wassergewinnung und Lebensgrundlage für viele wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind. Deshalb ist es ein zentrales Ziel, die Umweltbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung zu verringern und eine nachhaltige, umweltverträgliche Landbewirtschaftung zu verwirklichen, die den Gesamtressourcenbestand für zukünftige Nutzungen erhält oder in der Vergangenheit entstandene Belastungen abbaut. Landwirtschaft hat daher nach guter fachlicher Praxis zu erfolgen und Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Die Förderung besonders umweltverträglicher Produktionsweisen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, wird im Rahmen der Agrarumweltprogramme verwirklicht.
Die Europäische Union fördert Agrarumweltmaßnahmen aktuell durch die ELER-Verordnung (siehe Rechtsgrundlagen) und den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). National erfolgt die Agrarumweltförderung zum einen durch den Bund im Rahmen der Grundsätze für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung der GAK. Die GAK-Fördermaßnahmen umfassen u. a. den ökologischen Landbau, die extensive Grünlandnutzung, extensive Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen, die mehrjährige Stilllegung von Flächen zu Umweltzwecken und umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren. Die GAK wird laufend den politischen Erfordernissen angepasst. In den Länderprogrammen werden darüber hinaus eine Reihe länderspezifischer Maßnahmen angeboten, die zum Teil auch weitergehende Verpflichtungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Erhaltung der Arten- und Lebensraumvielfalt zum Inhalt haben.
Methodik der Indikatorenbildung
Agrarstatistik
Bewertungsgrundlagen
· Erhöhung des Anteils der geförderten Fläche
· Anhebung der Natur- und Umweltschutzwirkungen der Agrarumweltprogramme
Maßnahmen zur Zielerreichung
· Umsetzung und entsprechende Ausgestaltung der Agrarreform
· Förderung natur- und umweltverträglicher Anbauverfahren
· Umsetzung der Agenda 21 (insbes. nachhaltige Nahrungsmittelproduktion)
· Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage der Agrarumweltförderung bildete bis zum 31.12.2006 die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17.05.1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds (EAGFL), ab 01.01.2007 die Verordnung EG Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der inhaltliche Rahmen der Förderung in Deutschland wird mit dem Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume gemäß Art. 11 der ELER-Verordnung festgesetzt. Er wurde im Frühjahr 2006 von der Agrarministerkonferenz verabschiedet. National setzen die Länder die ELER-Verordnung und den Nationalen Strategieplan durch landesspezifisch ausgestaltete Programme für die ländliche Entwicklung um. An der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen Fördergrundsatz „Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)“, die den inhaltlichen Kern dieser Programme bildet, beteiligen sich Bund und Länder. Die Förderung wird außerdem mit Kofinanzierungsmitteln der EU unterstützt.


