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Thema:

 

 

Letzte Aktualisierung: Dezember 2008

Thema:

Biologische Vielfalt, Naturhaushalt und Landschaft

Unterthema:

Naturschutzgerechte Landnutzungen

Indikator:

Ökologische Landbewirtschaftung

 

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Fachliche Bewertung

Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche ist aufgrund der speziellen Wirtschaftsweise des Ökologischen Landbaus ein geeigneter Indikator für die Ermittlung und Darstellung der Naturgerechtheit in der Nahrungsmittelproduktion.

2007 wurden in Deutschland 5,1 % der Anbaufläche nach den Prinzipien des Ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Deutschland liegt damit (bezogen auf den Flächenanteil) im europäischen Vergleich über dem EU-Durchschnitt (Stand 31.12.2007) auf einem mittleren Platz hinter z. B. Österreich (13,3 %), Lettland 9,4 % Italien (9,0 %), Estland (8,8 %) oder Griechenland (7,6 %).

Ende 2007 bewirtschafteten in Deutschland 18 703 Betriebe eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 865 336 ha nach der EG-Öko-Verordnung. Die Öko-Betriebe reagierten im Jahr 2007 mit der Flächenzunahme auf die hohe Nachfrage nach Bio-Produkten, die steigenden Preise sowie die Wiederaufnahme der Umstellungsförderung aller Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes und der Rahmenregelung des Bundes. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der Anbaufläche des Ökologischen Landbaus in den nächsten Jahren auf 20 % zu erhöhen.

Bedeutung

Eine besonders ressourcenschonende, umweltverträgliche und tiergerechte Form der Landwirtschaft ist der Ökologische Landbau. In den Betrieben, die nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus wirtschaften, wird unter anderem auf mineralische Stickstoffdüngemittel und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet. Die Anzahl der Tiere ist in Abhängigkeit von der Betriebsfläche begrenzt. Bei der Bewirtschaftung ist es Ziel, durch möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe Umweltbelastungen zu vermeiden. Der Ökologische Landbau ist außerdem durch tiergerechte Haltungsverfahren und eine vielfältige Fruchtfolge gekennzeichnet.

Der Ökologische Landbau ist ein wesentliches Element einer am Leitbild der Nachhaltigkeit ausgerichteten Agrarpolitik. Ihm kommt eine Vorreiterrolle für eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu. Deshalb wurde der Flächenanteil des Ökologischen Landbaus als ein Schlüsselindikator in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.

Zur Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte steht mit dem Biosiegel seit 2001 ein bundesweit einheitliches Öko-Label zur Verfügung. Der Umsatz für Bio-Lebensmittel ist seit 2000 deutlich stärker gewachsen als die heimische Produktion. In Deutschland erreichte der Bio-Lebensmittelmarkt im Jahr 2007 einen Gesamtumsatz von geschätzten 5,2 - 5,4 Mrd. EUR. (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft). http://www.boelw.de/uploads/media/pdf/Dokumentation/Zahlen__Daten__Fakten/ZDF2008.pdf

 

Methodik der Indikatorenbildung

Agrarstatistik; Statistik der Verbände.

Bewertungsgrundlagen

·         Ziel: Erhöhung des Anteils des Ökologischen Landbaus auf 20 % (Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland, Entwurf Fortschrittsbericht 05.05.2008)

·         Naturschutz, Arten- und Biotopschutz, Ökosystemschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz

Maßnahmen zur Zielerreichung

·         Umsetzung der Agenda 21 (insbes. nachhaltige Nahrungsmittelproduktion)

·         Bundesprogramm der Bundesregierung zur Förderung des Ökologischen Landbaus (u.a. stärkere Unterstützung der Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte)

·         Bundesweit einheitliches Biosiegel zur besseren Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte

·         Agrarumweltprogramme

Rechtsgrundlagen

·         EU-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 vom 24. Juni 1991 über den Ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel

·         EU-Verordnung (EG) Nr. 1804/99 des Rates vom 19. Juli 1999 zur Einbeziehung der tierischen Erzeugung

·         EU-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.6.2007 ersetzt ab dem 1.1.2009 die EU-Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

·         Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des Ökologischen Landbaus (Öko-Kennzeichengesetz -ÖkoKennzG) vom 10. Dezember 2001

·         Die Öko-Kennzeichenverordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil I vom 15.02.2002 veröffentlicht und trat am 16.02.2002 in Kraft.

·         Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Ökologischen Landbaus (Öko-Landbau-Gesetz - ÖLG) vom 10. Juli 2002

·         Die Umstellung und Beibehaltung des Ökologischen Landbaus in Deutschland wird von der EU im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1257/1999 und ab dem 01.01.2007 durch die Verordnung EG Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als Agrarumweltmaßnahme gefördert. Der Bund beteiligt sich an der Förderung des Ökologischen Landbaus, wenn sie von den Ländern nach den Grundsätzen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) durchgeführt wird.

·         Rahmenrichtlinien für den Anbau und die Verarbeitung von Produkten im Ökologischen Landbau, entwickelt von der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL) und dem Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).