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Thema:

 

 

Letzte Aktualisierung: März 2013

Thema:

Klimaänderungen

Unterthema:

Klimaschutz im Energiesektor

Indikator:

Energieproduktivität

 

Fachliche Bewertung

Die Energieproduktivität ist ein Maß dafür, wie viel Euro wirtschaftlicher Leistung pro Einheit Primärenergie erzeugt wird. Höhere Energieproduktivität durch intelligentere und damit effizientere Nutzung von Energie bedeutet weniger Energieverbrauch und geringeren CO2-Ausstoß. Im 2010 beschlossenen Energiekonzept der Bundesregierung wurde als Ziel eine Steigerung der Energieproduktivität bezogen auf den Endenergieverbrauch bis 2050 um 2,1 % pro Jahr gegenüber 2008 festgelegt. Zwischen 1990 und 2011 hat sich die Energieproduktivität um mehr als 40 % erhöht. Dieser Anstieg signalisiert zwar einen effizienten Energieeinsatz, geht aber hauptsächlich auf einen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes um 33 % zurück, während nur ein schwacher absoluter Rückgang des Primärenergieverbrauchs seit 1990 zu verzeichnen ist. Die krisenbedingte Abnahme von Bruttoinlandsprodukt und Primärenergieverbrauch im Ausnahmejahr 2009 wurde im Jahr 2010 fast gänzlich wieder ausgeglichen. Im Jahre 2011 stieg die Endenergieproduktivität durch das ansteigende Bruttoinlandsprodukt bei gleichzeitig sinkendem Energieverbrauch, hauptsächlich bedingt durch die milde Witterung v.a. in den Wintermonaten, stark an.

Im Zeitraum 2000 bis 2011 stieg die Energieproduktivität im Jahresdurchschnitt um 2,0 %. Um das im Energiekonzept der Bundesregierung festgeschriebene Ziel zu erreichen, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 % gegenüber 2008 zu senken, wäre im verbleibenden Zeitraum bis 2020 eine Steigerung der Energieproduktivität von durchschnittlich 2,1 % erforderlich.

Bedeutung

Der Energieverbrauch der letzten Jahrzehnte hat erhebliche Umweltbelastungen verursacht. Die Liste der Umweltprobleme, die mit der heutigen Energieversorgung einhergehen, reicht von Boden- und Gewässerbelastung über Luftverschmutzung, bodennahes Ozon und Treibhauseffekt bis hin zu den Risiken der Kernkraftnutzung.

Doch auch weitere Umweltauswirkungen der Primärenergiegewinnung spielen eine Rolle. Hierzu zählen zum Beispiel

  • großflächige Landschaftszerstörung bei der Förderung von Stein- und Braunkohle, Erdöl und anderen Energieträgern;
  • Meeres- und Küstenverschmutzung durch die Förderung von Öl und dessen Transport im Normalbetrieb und insbesondere bei Havarie;
  • ökologische Auswirkungen bei Wasserkraftprojekten durch massive Eingriffe in den Naturhaushalt bei Staudämmen und Kanalisation.

Ressourcenverknappung, Treibhauseffekt und die fortwirkenden Risiken der Kernenergie erfordern von den Menschen insbesondere in den Industrienationen, ihren Energieverbrauch in allen Bereichen deutlich zu senken und innovative Möglichkeiten des effizienten Energieverbrauchs konsequent zu nutzen. Damit ist die Energieeffizienz neben der absoluten Senkung des Energieverbrauchs und der Ersetzung fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien die dritte Säule einer nachhaltigen Energienutzung.

Methodik der Indikatorenbildung

Die Energieproduktivität wird ausgedrückt als das Verhältnis vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) zum Endenergieverbrauch (BIP/EEV). Je mehr volkswirtschaftliche Gesamtleistung (BIP) aus einer Einheit eingesetzter Primärenergie erwirtschaftet wird, umso effizienter geht diese Volkswirtschaft mit Energie um:

Die durch den Energiebedarf der deutschen Volkswirtschaft in den Energieförderländern verursachten Umweltwirkungen durch Energieförderung sowie den Transport der Energieträger nach Deutschland –werden in diesem Indikator nicht berücksichtigt.

Bewertungsgrundlagen

Steigerung der Energieproduktivität um 2,1 % pro Jahr bis 2050. Dieses Ziel ist im 2010 beschlossenen Energiekonzept der Bundesregierung festgelegt.

Maßnahmen zur Zielerreichung

Zur Steigerung der Energieproduktivität haben auch Verbesserungen bei Kraftwerken (Neu- und Umbau, Steigerung der Wirkungsgrade) und die Erschließung von Energieeinsparpotenzialen in allen Wirtschaftsbereichen und in privaten Haushalten beigetragen. Das Ziel bei der Energieproduktivität kann Deutschland nur erreichen, wenn weitere Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise lassen sich die Wirkungsgrade von Kohle- und Gaskraftwerken weiter anheben. Kraftwerke auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung senken die Energieverluste auf 10 bis 20 % der eingesetzten Primärenergie, weshalb das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz weiterentwickelt werden sollte.

Die energetische Sanierung der Gebäude - unterstützt durch Instrumente wie Energieausweis und Heizspiegel - eröffnet weiteres Einsparpotenzial. Der hohe und steigende Stromverbrauch der Privathaushalte, der Industrie und von Gewerbe, Handel und dem Dienstleistungsbereich kann durch weitere geeignete Maßnahmen weiter gesenkt werden.

Rechtsgrundlagen

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) geändert worden ist;

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist;

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das durch Artikel 2 Absatz 68 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist;

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Energiekonzept der Bundesregierung, 28. September 2010