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Thema:

 

 

Letzte Aktualisierung: September 2012

Thema:

Klimaänderungen

Unterthema:

Treibhauseffekt – Eine globale Herausforderung

Indikator:

CO2-Emissionen nach Quellkategorien

 

 

Fachliche Bewertung

Seit 1990 gehen die CO2-Emissionen nahezu kontinuierlich zurück. Ursachen sind vor allem in den ersten Jahren die wirtschaftliche Umstrukturierung in den neuen Ländern mit vermindertem Braunkohleeinsatz und seitdem die aktive Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Während 2007 und 2008 die CO2-Emissionen auf gleichem Niveau blieben, sank der Kohlendioxid-Ausstoß im Jahr 2009 vor allem auf Grund der ökonomischen Krise, die alle anderen Trends überdeckt, deutlich ab. Der Ausbau erneuerbarer Energieträger sorgte aber ebenfalls für Entlastung. 2010 zeigte einen Wiederanstieg auf 819 Mio. t hauptsächlich bedingt durch die konjunkturelle Erholung der Wirtschaft und die kühle Witterung, erste Schätzungen für 2011 gehen von einen hauptsächlich durch eine milde Witterung beeinflussten Rückgang von 2,4 % gegenüber 2010 aus (Umweltbundesamt, Weniger Treibhausgase mit weniger Atomenergie. Presse-Information 017/2012).

Die im Folgenden angeführten Emissionsangaben berücksichtigen keine CO2-Mengen der Quellkategorie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Den größten Anteil an den CO2-Emissionen hatte 2010 wie bisher die Energiewirtschaft mit 42,6 %. Aus diesem Bereich wurden im Jahr 2010 rund 349,1 Mio. t CO2 freigesetzt. Die Quellkategorien Haushalte/Kleinverbraucher (17,7 %) und Straßenverkehr/übriger Verkehr (18,7 %) sowie Verarbeitendes Gewerbe/Industrieprozesse mit zusammen 20,5 % besitzen hinsichtlich der CO2-Emissionen derzeit eine geringere Bedeutung.

Bedeutung

Kohlendioxid (CO2) ist das bei weitem bedeutendste Klimagas. Bezogen auf die gesamten Treibhausgas-Emissionen betrug der CO2-Anteil 2010/2011 über 87 %. Das bedeutet gegenüber 1990 eine Zunahme von knapp 4 Prozentpunkten. Diese resultiert aus einer im Vergleich zu CO2 erheblich stärkeren Minderung der Emissionen von Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O).

Kohlendioxid entsteht fast ausschließlich bei den Verbrennungsvorgängen in Anlagen und Motoren. Darüber hinaus treten Emissionen vor allem im Bereich Steine und Erden durch das Brennen von zur Zement- und Baustoffherstellung verwendetem Kalk auf. Die Emissionen entstehen somit auch in Deutschland entsprechend dem Energieverbrauch unter Berücksichtigung der Anteile der Brennstoffgruppen. Bezogen auf die Einheit der eingesetzten Energie sind die Emissionen am höchsten für feste Brennstoffe, die überwiegend aus Kohlenstoff bestehen. Für gasförmige Brennstoffe sind sie wegen ihres beträchtlichen Gehaltes an Wasserstoff am niedrigsten. Eine Zwischenstellung nehmen die flüssigen Brennstoffe ein.

Methodik der Indikatorenbildung

Emissionsdaten werden berechnet nach der Formel „Aktivitätsrate (Brennstoffeinsatz bzw. Produktausstoß) * mittlerer Emissionsfaktor = Emission“. Die Primärdaten für die Berechnungen entstammen amtlichen und halbamtlichen Statistiken, Forschungsberichten und Modellrechnungen.

Bewertungsgrundlagen

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 1992

Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Minderung der Treibhausgas-Emissionen in CO2-Äquivalenten (CO2, CH4, N2O: Bezugsjahr 1990, H-FKW, FKW, SF6: Bezugsjahr wahlweise 1990 oder 1995) bis 2008 - 2012: Industrie-Länder („Annex-B-Länder“) um mindestens 5 %, EU-15 8 %, Deutschland (EU-Lastenausgleich) 21 %

Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft
Ratifizierung und Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen bis 2002 und Erfüllung der dort eingegangenen Verpflichtung, die Emissionen bis 2008-2012 um 8 %, gemessen am Stand von 1990 für die Europäische Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, Stand: Oktober 2004, Berlin 2004, S. 41.
Reduktion der "Kyoto-Gase" um 21 % bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 bzw. 1995 für SF6, H-FKW und FKW. Fortentwicklung des nationalen Klimaschutzprogramms.

Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft vom 09.November 2000
Verringerung ihrer spezifischen Emissionen über alle sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, HFKW, FKW) insgesamt um 35 % bis 2012 im Vergleich zu 1990.

Maßnahmen zur Zielerreichung

a. Im Rahmen internationaler Klimaschutzpolitik:

Einführung eines Emissionshandelssystems (Art. 17 des Kyoto-Protokolls) durch die EU (Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. EU Nr. L 275 S. 32)).
Einführung weiterer flexibler Instrumente (Joint Implementation JI (Art. 6 des Kyoto-Protokolls) und Clean Development Mechanism CDM (Art. 12 des Kyoto-Protokolls)):

Das zugrunde liegende Prinzip bei JI und CDM ist gleich: Ein Investor führt in einem Gastland ein Projekt durch, das Emissionen mindert und erhält dafür Emissionsgutschriften. Ein derartiges Projekt könnte beispielsweise der Einbau moderner Technologie zur Effizienzsteigerung eines Kohlekraftwerks oder der Neubau einer Anlage zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen sein.

Europäische Kommission: Energieeffizienz-Plan KOM (2011) 109 fin

b. Im Rahmen nationaler Klimaschutzpolitik:

Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG, BGBl I Nr. 35 vom 14. Juli 2004, S. 1578-1590)
§ 1 Zweck des Gesetzes: Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.

Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (ZuG 2012 vom 07.08.2007)
Das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG) baut auf dem Nationalen Allokationplan (NAP II) auf und definiert die zuteilungsfähige Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen sowie konkrete Festlegungen von Regeln und Mengen der Zuteilung. Die derzeit emissionshandelspflichtigen Unternehmen fallen fast ausschließlich in die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft: Hier dürfen zwischen 2008 und 2012 bis zu 442 Mio. t CO2 pro Jahr ausgestoßen werden.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Nationaler Allokationsplan 2008-2012 für die Bundesrepublik Deutschland vom 28. Juni 2006 (NAP II)

Bundesregierung: Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung vom 28. September 2010, Berlin 2010

Rechtsgrundlagen

United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC (1992), Art. 4 1. a) und Art. 12

Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change, Art. 7 und 8

Decision No. 280/2004/EC of the European Parliament and of the Council of 11.February 2004
concerning a mechanism for monitoring Community greenhouse gas emissions and for implementing the Kyoto Protocol