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Umwelt - Kernindikatorensystem -
Klimaänderungen -
Treibhauseffekt - Eine globale Herausforderung -
CO2-Emissionen nach Quellkategorien
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Thema: |
Klimaänderungen |
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Treibhauseffekt – Eine globale Herausforderung |
Indikator:
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Fachliche Bewertung
Seit 1990 gehen die CO2-Emissionen nahezu kontinuierlich zurück. Die Minderungen sind etwa gleichgewichtig auf die wirtschaftliche Umstrukturierung in den neuen Ländern mit vermindertem Braunkohleeinsatz und die aktive Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zurückzuführen. Kalte Winter führten zwischenzeitlich zu leichten Anstiegen. Auch der Anstieg der Emissionen in den Jahren 1996 und 2001 war witterungsbedingt.
Die im Folgenden angeführten Emissionsangaben berücksichtigen keine CO2-Mengen der Quellkategorie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Den größten Anteil an den CO2-Emissionen hatte 2006 wie bisher die Energiewirtschaft mit 45,8 %. Aus diesem Bereich wurden im Jahr 2007 rund 386 Mio. t CO2 freigesetzt. In den Jahren von 1976 bis 1991 wurden wegen Produktionssteigerungen sowie ungünstiger Brennstoff- und Anlagenstruktur sogar bis über 400 Mio. t im Jahr ausgestoßen. Die Quellkategorien Haushalte/Kleinverbraucher (15,2 %) und Straßenverkehr/übriger Verkehr (18,1 %) sowie Verarbeitendes Gewerbe/Industrieprozesse mit zusammen 20,5 % besitzen hinsichtlich der CO2-Emissionen derzeit eine ähnliche Bedeutung.
Beachtlich ist, dass die CO2-Emissionen um 1,1 % sanken, obwohl der Primärenergieverbrauch 2008 in Deutschland um etwa 1 % stieg. Ursache ist ein starker Entkopplungstrend: Während mehr flüssige Brennstoffe - vor allem leichtes Heizöl - eingesetzt wurden, gab es vor allem gegen Jahresende deutliche Absatzrückgänge bei den übrigen Brennstoffen - wie Steinkohle und Braunkohle. Letztere verursachen höhere Treibhausgasemissionen. Unternehmen und Privathaushalte setzten Erdgas ein, um Strom zu erzeugen und Räume zu beheizen. Kohle spielte hingegen im Kraftwerkssektor und in der Eisen- und Stahlindustrie eine abnehmende Rolle: Der Einsatz von Steinkohle sank um rund 7 % und der von Braunkohle um etwa 3,5 % gegenüber 2007. Die CO2-Emissionen folgten diesem Trend: Zuwachs bei den Mineralölen 12,7 Mio. t, Rückgänge bei Erdgas (minus 1,8 Mio. t), bei Steinkohlen (minus 11,9 Mio. t) und bei Braunkohlen (minus 6,5 Mio. t CO2).
Die gesamtwirtschaftliche Emissionsintensität, d. h. die auf die inländische Wirtschaftsleistung – ausgedrückt durch das Bruttoinlandsprodukt – bezogene Emission, sank zwischen 1990 und 2008 um rund 40 %, wobei die stärkste Minderung im Verarbeitenden Gewerbe und die geringste Minderung im Verkehr erreicht wurde.
Bedeutung
Kohlendioxid (CO2) ist das bei weitem bedeutendste Klimagas. Bezogen auf die gesamten Treibhausgas-Emissionen betrug der CO2-Anteil 2008 etwa 88 %. Seit dem Basisjahr geht der Anteil von CO2
leicht hoch, diese Zunahme resultiert aus einer im Vergleich zu CO2
erheblich stärkeren Minderung der Emissionen von Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O).
Kohlendioxid entsteht fast ausschließlich bei den Verbrennungsvorgängen in Anlagen und Motoren. Darüber hinaus treten Emissionen vor allem im Bereich Steine und Erden durch das Brennen von zur Zement- und Baustoffherstellung verwendetem Kalk auf. Die Emissionen entstehen somit auch in Deutschland entsprechend dem Energieverbrauch unter Berücksichtigung der Anteile der Brennstoffgruppen. Bezogen auf die Einheit der eingesetzten Energie sind die Emissionen am höchsten für feste Brennstoffe, die überwiegend aus Kohlenstoff bestehen. Für gasförmige Brennstoffe sind sie wegen ihres beträchtlichen Gehaltes an Wasserstoff am niedrigsten. Eine Zwischenstellung nehmen die flüssigen Brennstoffe ein.
Methodik der Indikatorenbildung
Emissionsdaten werden berechnet nach der Formel „Aktivitätsrate (Brennstoffeinsatz bzw. Produktausstoß) * mittlerer Emissionsfaktor = Emission“. Die Primärdaten für die Berechnungen entstammen amtlichen und halbamtlichen Statistiken, Forschungsberichten und Modellrechnungen.
Bewertungsgrundlagen
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 1992
unfccc.int/resource/docs/convkp/conveng.pdf
Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
unfccc.int/resource/docs/convkp/kpeng.pdf
Minderung der Treibhausgas-Emissionen in CO2-Äquivalenten (CO2, CH4, N2O: Bezugsjahr 1990, H-FKW, FKW, SF6: Bezugsjahr wahlweise 1990 oder 1995 (welches von der Mehrzahl der Länder und auch von Deutschland gewählt wurde) bis 2008 - 2012: Industrie-Länder („Annex-B-Länder“) um mindestens 5 %, EU-15 8 %, Deutschland (EU-Lastenausgleich) 21 %
Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, Amtsblatt L 242/6 vom 10.09.2002, Art. 5 (1), 1. Anstrich
http://eur-lex.europa.eu/JOIndex.do?year=2002&serie=L&textfield2=242&Submit=Suche&_submit=Suche&ihmlang=de
Ratifizierung und Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen bis 2002 und Erfüllung der dort eingegangenen Verpflichtung, die Emissionen bis 2008-2012 um 8 %, gemessen am Stand von 1990 für die Europäische Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, Stand: Oktober 2004, Berlin 2004, S. 41.
Reduktion der "Kyoto-Gase" um 21 % bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 bzw. 1995 für SF6, H-FKW und FKW. Fortentwicklung des nationalen Klimaschutzprogramms.
Erneuerung - Gerechtigkeit – Nachhaltigkeit. Für ein wirtschaftlich starkes, soziales und ökologisches Deutschland. Für eine lebendige Demokratie. Koalitionsvertrag der Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und des Bündnis 90/Die Grünen, Berlin, 16. Oktober 2002, V. Ökologische Modernisierung und Verbraucherschutz
Wir werden vorschlagen, dass die EU sich im Rahmen der internationalen Klimaschutzverhandlungen für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls bereit erklärt, ihre Treibhausgase bis zum Jahr 2020 um 30 % (gegenüber dem Basisjahr 1990) zu reduzieren. Unter dieser Voraussetzung wird Deutschland einen Beitrag von minus 40 % anstreben. Wir bekräftigen das nationale Klimaschutzprogramm von 2000 mit seinen sektoralen Ansätzen. ... Ziel ist es, die Fläche an Sonnenkollektoren in den nächsten Jahren zu verdoppeln.
Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft (Fachverband Primäraluminium) vom 20.Juni 1997
Verringerung der bei der Aluminiumherstellung entstehenden langlebigen Treibhausgase (CF4- und C2F6-Emissionen) um mindestens 50 % bis zum Jahr 2005 (Basis 1990).
Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft vom 09.November 2000
Verringerung ihrer spezifischen Emissionen über alle sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, HFKW, FKW) insgesamt um 35 % bis 2012 im Vergleich zu 1990.
Maßnahmen zur Zielerreichung
a. Im Rahmen internationaler Klimaschutzpolitik:
Einführung eines Emissionshandelssystems (Art. 17 des Kyoto-Protokolls) durch die EU (Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. EU Nr. L 275 S. 32)).
Einführung weiterer flexibler Instrumente
(Joint Implementation JI (Art. 6 des Kyoto-Protokolls) und Clean Development Mechanism CDM (Art. 12 des Kyoto-Protokolls)):
Das zugrunde liegende Prinzip bei JI und CDM ist gleich: Ein Investor führt in einem Gastland ein Projekt durch, das Emissionen mindert und erhält dafür Emissionsgutschriften. Ein derartiges Projekt könnte beispielsweise der Einbau moderner Technologie zur Effizienzsteigerung eines Kohlekraftwerkes oder der Neubau einer Anlage zum Ersatz erneuerbarer Energiequellen sein.
b. Im Rahmen nationaler Klimaschutzpolitik:
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG, BGBl I Nr. 35 vom 14. Juli 2004, S. 1578-1590)
§ 1 Zweck des Gesetzes: Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2007 – ZuG 2007, BR-Drs. 424/04 vom 28.05.2004)
Das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG) baut auf dem Nationalen Allokationplan (NAP II) auf und definiert die zuteilungsfähige Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen sowie konkrete Festlegungen von Regeln und Mengen der Zuteilung. Die derzeit emissionshandelspflichtigen Unternehmen fallen fast ausschließlich in die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft: Hier dürfen zwischen 2008 und 2012 bis zu 442 Mio. t CO2
pro Jahr ausgestoßen werden.
Nationales Klimaschutzprogramm. Beschluss der Bundesregierung vom 13. Juli 2005 (Sechster Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“)
Um die allgemeinen Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung weitere spezifische Ziele
zur Minderung von Treibhausgasemissionen festgelegt:
· In der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung hat die deutsche Wirtschaft zugesagt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 gegenüber 1998 um 45 Mio. t zu mindern.
· Erhalt, Modernisierung und Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zielen auf die Minderung von insgesamt 23 Mio. t CO2 pro Jahr, jedenfalls nicht weniger als 20 Mio. t CO2 pro Jahr bis 2010 gegenüber dem Basisjahr 1998.
· Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % angehoben werden. Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken.
· Der Anteil erneuerbarer Energien an der Primärenergiebilanz soll auf 4,2 % bis zum Jahr 2010, bezogen auf 2000, verdoppelt werden.
· Die Energieproduktivität ist bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Zur Umsetzung des europäischen Emissionshandelssystems hat der Gesetzgeber in § 4 Abs. 2 des Zuteilungsgesetzes 2007 Emissionsminderungsziele für die Bundesrepublik festgeschrieben, wobei die Ziele für die Zuteilungsperiode 2008-2012 im Jahre 2006 überprüft werden.
Im Mittelpunkt des Nationalen Klimaschutzprogramms 2005 stehen die Sektoren Private Haushalte und Verkehr, da der Emissionshandel die Zielerreichung für die Bereiche Industrie und Energiewirtschaft sicherstellt. Folgende Maßnahmen
sind im Nationalen Klimaschutzprogramm 2005 verankert:
· Private Haushalte
· Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Innovation (u.a. Ausbau der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Kompetenzzentrum für Energieeffizienz, breit angelegte Öffentlichkeitskampagnen, Ausbau der Ressortforschung des BMVBW und des Energieeinspar-Contracting im Wärmebereich)
· Fördermaßnahmen (u.a. KfW-Programme im Gebäudebereich, Marktanreizprogramme für Biomasse und Sonne)
· Ordnungsrechtliche Maßnahmen (u.a. Einführung der EnEV 2006 und Energieausweise)
· Verkehr
· Anreizmechanismen zur Verminderung der Transportintensität und zur Steigerung der Energieeffizienz des Verkehrssektors (u.a. Ausbau der Lkw-Maut zu einem „road-pricing“, aufkommensneutrale steuerliche Förderung von Pkw mit geringem Verbrauch, Einführung emissionsabhängiger Landegebühren auf deutschen Flughäfen)
· technische Verbesserungen an Fahrzeugen und Kraftstoffen und Förderung alternativer Kraftstoffe und innovativer Antriebe (u.a. Substitution von herkömmlichen Kraftstoffen durch Biokraftstoffe, Weiterentwicklung der ACEA-Zusage der Automobilindustrie zur Reduzierung der spezifischen CO2-Emissionen von Neufahrzeugen, Substitution von F-Gasen in mobilen Klimaanlagen)
· Information der Öffentlichkeit über ressourcenschonendes Verkehrsverhalten (u.a. Verstärkung der Kampagne „Neues Fahren“)
Das Bundeskabinett hat die 1990 gegründete Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „CO2-Reduktion“ beauftragt, ab 2006 einmal im Jahr dem Kabinett einen Sachstandsbericht über die Entwicklung der nationalen Treibhausgasbilanz insbesondere mit Blick auf die Realisierung der Klimaschutzziele vorzulegen, der auf der Berichterstattung an die EU gemäß Art. 3 der Monitoring-Richtlinie und auf dem Nationalen Inventarbericht aufbaut. Darüber hinaus beauftragte das Kabinett die IMA „CO2-Reduktion“, im Jahr 2008 einen weiteren Bericht mit dem Ziel der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms vorzulegen. In diesem Bericht werden ggf. Empfehlungen für die Modifizierung bestehender oder. die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen abgegeben. Der Bericht soll zum einen die Überprüfung der heutigen Beschlüsse unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung eines konsistenten und kosteneffizienten Maßnahmenbündels vor dem Hintergrund des Zielerreichungsgrads prüfen. Zum anderen soll er Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung vor dem Hintergrund der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie der europäischen und internationalen Entwicklung festlegen.
Seit 1998 wurden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen, die zu einer wirksamen Senkung der CO2-Emissionen führen:
· die ökologische Steuerreform, die durch einen stufenweisen Anstieg der Energiepreise in allen Bereichen Anreize zur Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien sowie zum rationellen und sparsamen Umgang mit Energie gibt,
· das Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit dem die Verstromung erneuerbarer Energien unterstützt wird,
· die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, um die erreichte Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien im Strommarkt zu verstetigen und fortzuentwickeln,
· das Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien, das insbesondere dem Einsatz von Solarkollektoren - aber auch der rationellen Energienutzung - zugute kommt,
· Einführung des Energiewirtschaftsgesetzes zur sicheren und umweltverträglichen, leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas,
· die Förderung schwefelarmer bzw. schwefelfreier Kraftstoffe verhilft darüber hinaus verbrauchs- und emissionsarmen Motortechniken zum Durchbruch,
· die Einführung eines EU-weiten CO2-Emissionshandels, der einen Anreiz zur Errichtung von Neuanlagen mit geringeren CO2-Emissionen schaffen soll,
· in der Energiewirtschaft das KWK-Gesetz, das den Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) fördert,
· im Gebäudebereich neben Förderprogrammen wie dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung zur Reduzierung des Energiebedarfs von Neubauten gegenüber dem bisherigen Stand um ca. 30 % sowie Nachrüstverpflichtungen im Gebäudebestand und die Ausweitung der Anforderungen bei baulichen Veränderungen,
· im Verkehr die Einführung einer Lkw-Maut, Investitionen in die Schieneninfrastruktur sowie die Einführung einer streckenabhängigen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw ab 01.01.2005.
Darüber hinaus sind in den wichtigsten emissionsverursachenden Bereichen wichtige weitere Maßnahmen vorgesehen, z.B.
· die Überprüfung des KWK-Gesetzes sowie der Energieeinsparverordnung, um die in den Geltungsbereich der Regelungen bestehenden Umsetzungsdefizite aufzulösen,
· die Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform und stärkere Orientierung der Energiebesteuerung an Energiegehalt und CO2-Emissionen,
· im nichtenergetischen Bereich bei der Kohleförderung die Steigerung der Grubengasnutzung, in der Landwirtschaft die Einführung der Biogastechnologie und Senkung des Stickstoffüberschusses in den Böden sowie bei bestimmten industriellen Produktionsprozessen die Substitution oder das Verbot klimawirksamer/ozonabbauender Stoffe wie FKW, H-FKW oder SF6.
Rechtsgrundlagen
Internationale Verpflichtungen
· Genfer Luftreinhaltekonvention
· Klimarahmenkonvention
Nationale gesetzliche Regelungen aus dem Klimaschutzprogramm


