für ihren Drucker
Thema:

 

 

Letzte Aktualisierung: Juli 2009

Thema:

Klimaänderungen

Unterthema:

Treibhauseffekt – Eine globale Herausforderung

Indikator:

Emissionen der sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase

 

 

Fachliche Bewertung

Insgesamt konnte die Freisetzung von Treibhausgasen in Deutschland seit 1990 deutlich vermindert werden. Bezogen auf das Basisjahr des Kyoto-Protokolls (CO2, CH4, N2O: 1990; H-FKW, FKW, SF6: 1995) sanken die in CO2-Äquivalente umgerechneten Gesamtemissionen (ohne CO2-Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) bis 2008 um rund 240 Mio. t oder um 23,3 %.

Damit hat Deutschland nach den vorliegenden Nahzeit-Prognosen des Umweltbundesamtes bereits im Jahr 2008 den Kyoto-Zielkorridor erreicht. Die THG-Emissionen sind für Deutschland im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um mindestens 21 % (bezogen auf das Basisjahr 1990/95 [1]) zu reduzieren. Mit der vorfristigen Erfüllung der Kyoto-Ziele ist Deutschland Vorreiter im Klimaschutz.

Die Notwendigkeit weiterer Minderungsmaßnahmen folgt aus dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs unter Führung der Bundeskanzlerin vom Frühjahr 2007, nachdem die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 % unter das Niveau von 1990 senken will, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und auch die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer ihren Beitrag leisten. In Folge hat die Bundesregierung in der Regierungserklärung vom 26. April 2007 auf der Basis von Berechnungen des Umweltbundesamtes mit einem 8-Punkte-Plan aufgezeigt, wie Deutschland ein anspruchsvolles Klimaschutzziel für das Jahr 2020 erreichen kann. Ziel dieses Planes ist die Verringerung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 % gegenüber 1990, womit Deutschland seine Vorreiterrolle beim Klimaschutz unterstreicht.

Um die Minderung bis 2020 zu erreichen, muss der bewährte Kurs mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz fortgesetzt und verstetigt werden.

Bedeutung

International

Die seit Beginn der Industrialisierung kontinuierlich erhöhten Konzentrationen einer Reihe von Gasen in der Erdatmosphäre führen zu einem anthropogenen Treibhauseffekt, der den natürlichen Treibhauseffekt verstärkt. Ursache sind Emissionen, die in erster Linie aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern stammen. Daneben spielen nichtenergetische Produktionsprozesse sowie das Konsumverhalten eine Rolle. Die wichtigsten anthropogenen Treibhausgase sind Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid/Lachgas (N2O), FCKW [2], perfluorierte und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW und H-FKW) sowie Schwefelhexafluorid (SF6).

Um sich dem Ziel der Klimarahmenkonvention der UN zu nähern, eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu halten, welches eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindern kann, haben sich die entwickelten Länder mit dem Kyoto-Protokoll von 1997 zu einer Senkung der Emissionen der genannten Treibhausgase (außer FCKW) um 5% verpflichtet. Die Europäische Union übernahm eine Verpflichtung zur Minderung der Gesamtemissionen ihrer damaligen Mitgliedstaaten um 8 %, deren jeweilige Minderungsbeiträge im Rahmen eines internen EU-Lastenausgleichs geregelt wurden (http://www.klimaschuetzen.de/main.htm). In den Jahren zwischen dem Basisjahr – 1990 und wahlweise 1995 für die sog. F-Gase - und 2007 sanken die Treibhausgasemissionen der EU-15 insgesamt um 4,3 % und der EU-27 um 9,3 %. Der Einfluss des Emissionsrückgangs in den osteuropäischen Staaten ist offensichtlich. Deutschland als mit Abstand bedeutendster Einzelemittent in der EU erreichte die mengenmäßig größte Emissionsreduzierung.

Damit das Kyoto-Protokoll (http://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpeng.pdf) in Kraft treten konnte, musste es von mindestens 55 Staaten ratifiziert werden, die ihrerseits mindestens 55 % der Treibhausgasemissionen der Industrieländer im Jahre 1990 verursachten. Am 16. Februar 2005 trat das Kyoto-Protokoll verbindlich in Kraft. Im April hatten 150 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifiziert, die zusammen über 60 % der Treibhausgasemissionen der Industrieländer umfassten, bis 2008 sind es 180 Nationen.

Die Erfüllung der Minderungsverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll wird allerdings nicht ausreichen, um die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur auf höchstens 2 °C über dem vorindustriellen Niveau begrenzt (siehe Indikator „Atmosphärische CO2-Konzentrationen“).

Deutschland

Beitrag der einzelnen Treibhausgase zu den Gesamtemissionen

Die Kohlendioxid-Emissionen werden weit überwiegend durch Prozesse der stationären und mobilen Verbrennung verursacht. Die CO2-Emissionen sanken überwiegend in der ersten Hälfte der 1990er Jahre wegen der Umstrukturierungsprozesse in den neuen Ländern (Umbau der Wirtschaft, damit einhergehende Steigerung der Energieeffizienz, Umstieg auf emissionsärmere Energieträger, Stilllegung veralteter Anlagen). Der Anstieg des CO2-Ausstosses 1996 und 2001 war witterungsbedingt.

Den größten Anteil am deutlichen Rückgang der THG haben die Kohlendioxid-Emissionen: Sie sanken gegenüber dem Vorjahr um 9,4 Mio. t (minus 1,1 %). CO2 trug 2008 etwa mit 88 % zur deutschen Treibhausgasbilanz bei. Grund für die geringeren CO2-Emissionen ist vor allem die gesunkene Nachfrage nach Stein- und Braunkohle. Gleichzeitig kamen vermehrt emissionsärmere Energieträger - wie Erdgas und zunehmend erneuerbare Energien - zum Einsatz.

Die Methan-Emissionen blieben 2008 insgesamt unverändert. Die Abfallbehandlung senkte ihre Emissionen um 5 %. In der Tierhaltung stiegen dagegen die Methan-Emissionen weiter an. Beim Lachgas – es entsteht vor allem in der Landwirtschaft und der chemischen Industrie – sanken die Emissionen gegenüber 2007 um 5 %. Dies geht auf Minderungsanstrengungen in der chemischen Industrie zurück.

1990 kam die Verringerung der Tierbestände in den neuen Ländern als kurzfristiger Sondereffekt hinzu. Weiterhin wirkte sich die Brennstoffumstellung auf flüssige und gasförmige Brennstoffe bei kleineren Feuerungsanlagen emissionsmindernd aus.

Hauptemittenten von Distickstoffoxid waren im Jahr 1990 zu 53 % die Landwirtschaft und zu über27 % die Chemieindustrie. Wegen der Initiative der Hersteller von Adipinsäure (Grundstoff in der Kunststoffherstellung, Lösemittel, Weichmacher) gingen die N2O-Emissionen aus dem Bereich der Industrieprozesse in der zweiten Hälfte der Neunziger Jahre erheblich zurück. Seitdem sind sie allerdings wegen erhöhter Produktion und technisch bedingter schwankender Minderung wieder angestiegen.

Seit 1995 - Basisjahr für die F-Gase für die Erreichung des Kyoto-Ziels - stieg der Einsatz und damit auch die Emission von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (H-FKW, engl. HFC) bis 2007 mit 72 % signifikant an. Insbesondere geschah dies wegen des Einsatzes als Ersatzkältemittel und Ersatzaerosol für die ozonabbauenden und treibhauswirksamen voll- und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW) insbesondere im Zeitraum bis Ende der 90er Jahre und wegen des zunehmenden Verbrauches für Klimaanlagen in PKW und andere Anwendungen. In den letzten Jahren ist insgesamt ein kontinuierlicher leichter Anstieg zu verzeichnen, der vor allem verursacht wird durch Entsorgung von Altgeräten.

Die Emissionen der vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW. engl. PFC)- gingen zwischen 1995 und 2007 um 70 % zurück. Dies wurde vornehmlich bereits bis zum Jahre 2000 sowie in jüngster Zeit und hauptsächlich durch Maßnahmen bei der Herstellung von Primäraluminium und Halbleitern erreicht.

Die Schwefelhexafluorid-Emissionen stiegen bis 1995 infolge des vermehrten Einsatzes von SF6 als Füllgas für Schallschutzfenster und Autoreifen stark an. Die Emissionen fielen dann zwischen 1995 und 2002 deutlich, steigen aber seitdem wieder kontinuierlich an, liegen jedoch weiterhin deutlich unter den Werten von 1995. Seit 1999 wird mehr SF6 in der Nichteisen-Metallindustrie eingesetzt, seit 2006 liegen die Gesamtemissionen wieder über drei Viertel der des Jahres 1995.

Treibhausgasemissionen nach Quellkategorien

Die Anteile der 6 einzelnen THG-Quellkategorien weisen in Deutschland eine große Konstanz auf: Die mit über 80 % bei weitem bedeutendste Quelle von Treibhausgasemissionen ist der Verbrauch von fossiler Energie, etwa in Kraftwerken oder im Verkehr. Die Entwicklung ist eng an den Emissionsverlauf von CO2 gekoppelt. Insgesamt nahmen die energiebedingten Emissionen aller Treibhausgase in absoluten Mengen mit Abstand am stärksten ab, mit einer Reduktion zwischen dem aktuellen Basisjahr und 2007 von 21,7% %. Dies wurde bei den verbrennungsbedingten Emissionen durch Brennstoffumstellung, Erhöhung der Energieeffizienz und technischer Wirkungsgrade erreicht, während sich bei den CH4-relevanten Verteilungsemissionen die verstärkte Grubengasnutzung sowie die Einführung von Gaspendelungsanlagen bei Kraftstoffen auswirkte.

Industrieprozesse ist die bedeutendste der anderen Quellkategorien, 2007 liegt der Anteil bei über 12 %. Hier machten sich die oben bereits erwähnten Maßnahmen der Minderung der N2O-Emissionen bei der Adipinsäureproduktion besonders bemerkbar. Gegenläufig entwickelten sich die H-FKW-Emissionen. Die Emissionen der Industrieprozesse sanken gegenüber dem aktuellen Basisjahr um fast 6 %.

Die Landwirtschaft folgt mit relativ gleich bleibend mit einem Anteil von etwas über 5 %. Die Abnahme der Emissionen geht im Wesentlichen auf eine Abnahme der Tierbestände zurück. Darüber hinaus wirkten sich jedoch auch die rückläufigen Einsatzmengen von mineralischen Düngern emissionsmindernd aus. zwischen dem aktuellen Basisjahr und 2007 sanken die Emissionen um über 16 %.

Die deutlichste relative Minderung der Treibhausgas-Emissionen zwischen dem aktuellen Basisjahr und 2007 (-71,5 %) trat in der Abfallwirtschaft auf, da die Methanemissionen infolge verstärkter Abfallverwertung kontinuierlich zurückgeführt wurden, so dass der Anteil an den Gesamtemissionen 2007 nur noch 1,2 % beträgt. Dies ist vor allem auf die geringere Menge der jährlich auf Deponien zu verbringenden Abfälle infolge gesetzlicher Regelungen zurückzuführen, aber auch die Effizienz der Methangaserfassung konnte verbessert werden

Die Emissionen aus der Lösemittel- und Produktverwendung sind gering (0,3 % der Gesamtemissionen in 2007), zudem verringerte sich die Narkoseanwendung von N2O seit 1990 um fast die Hälfte. Dies ist wegen fehlender Datenverfügbarkeit das Ergebnis einer Bilanzierung für die Jahre 1990 und 2001.

Methodik der Indikatorenbildung

Emissionsdaten werden berechnet nach der Formel „Aktivitätsrate (Brennstoffeinsatz bzw. Produktausstoß) * mittlerer Emissionsfaktor = Emission“. Die Primärdaten für die Berechnungen entstammen amtlichen und halbamtlichen Statistiken, Forschungsberichten und Modellrechnungen.

Bewertungsgrundlagen

Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 1992 http://unfccc.int/resource/docs/convkp/conveng.pdf
Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, http://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpeng.pdf
Minderung der Treibhausgas-Emissionen in CO2-Äquivalenten (CO2, CH4, N2O: Bezugsjahr 1990, H-FKW, FKW, SF6: Bezugsjahr wahlweise 1990 oder 1995) bis 2008 - 2012: Industrie-Länder („Annex-B-Länder“) um mindestens 5 %, EU-15 8 %, Deutschland (EU-Lastenausgleich) 21 %

Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft,

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_242/l_24220020910de00010015.pdf
Ratifizierung und Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen bis 2002 und Erfüllung der dort eingegangenen Verpflichtung, die Emissionen bis 2008-2012 um 8 %, gemessen am Stand von 1990 für die Europäische Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit.

Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft (Fachverband Primäraluminium) vom 20.Juni 1997
Verringerung der bei der Aluminiumherstellung entstehenden langlebigen Treibhausgase (CF4- und C2F6-Emissionen) um mindestens 50 % bis zum Jahr 2005 (Basis 1990).

Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft vom 09.November 2000
Verringerung ihrer spezifischen Emissionen über alle sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, HFKW, FKW) insgesamt um 35 % bis 2012 im Vergleich zu 1990.

Maßnahmen zur Zielerreichung

a. Im Rahmen internationaler Klimaschutzpolitik:

Einführung eines Emissionshandelssystems (Art. 17 des Kyoto-Protokolls) durch die EU (Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. EU Nr. L 275 S. 32)).
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_275/l_27520031025de00320046.pdf
Einführung weiterer flexibler Instrumente (Joint Implementation JI (Art. 6 des Kyoto-Protokolls) und Clean Development Mechanism CDM (Art. 12 des Kyoto-Protokolls)):

Das zugrunde liegende Prinzip bei JI und CDM ist gleich: Ein Investor führt in einem Gastland ein Projekt durch, das Emissionen mindert und erhält dafür Emissionsgutschriften. Ein derartiges Projekt könnte beispielsweise der Einbau moderner Technologie zur Effizienzsteigerung eines Kohlekraftwerks oder der Neubau einer Anlage zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen sein.

b. Im Rahmen nationaler Klimaschutzpolitik:

Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG, BGBl I Nr. 35 vom 14. Juli 2004, S. 1578-1590)
§ 1 Zweck des Gesetzes: Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen, um damit durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.

Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 – ZuG 2012 vom 07.08.2007)
Das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG) baut auf dem zweiten Nationalen Allokationplan (NAP II) auf und definiert die zuteilungsfähige Gesamtmenge an CO2-Emissionsberechtigungen sowie konkrete Festlegungen von Regeln und Mengen der Zuteilung. Die derzeit emissionshandelspflichtigen Unternehmen fallen fast ausschließlich in die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft: Hier dürfen zwischen 2008 und 2012 bis zu 442 Mio. t CO2 pro Jahr ausgestoßen werden

Integriertes Energie- und Klimaprogramm

Das Kabinett hat am 23.08.07 in Meseberg die „Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ beschlossen. In diesem Dokument enthalten sind 29 Maßnahmen, die bei konsequenter und ambitionierter Umsetzung aller Maßnahmen zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen von 37 % bis 2020 gegenüber 1990 führen können.

Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland

Seit 1998 wurden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen, die zu einer wirksamen Senkung der Treibhausgasemissionen beigetragen haben oder noch führen werden:

·         die ökologische Steuerreform, die durch einen stufenweisen Anstieg der Energiepreise in allen Bereichen Anreize zur Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien sowie zum rationellen und sparsamen Umgang mit Energie gibt,

·         das Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit dem die Verstromung erneuerbarer Energien unterstützt wird,

·         die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, um die erreichte Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien im Strommarkt zu verstetigen und fortzuentwickeln,

·         das Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien, das insbesondere dem Einsatz von Solarkollektoren - aber auch der rationellen Energienutzung - zugute kommt,

·         die Förderung schwefelarmer bzw. schwefelfreier Kraftstoffe verhilft darüber hinaus verbrauchs- und emissionsarmen Motortechniken zum Durchbruch,

·         die Einführung eines EU-weiten CO2-Emissionshandels, der einen Anreiz zur Errichtung von Neuanlagen mit geringeren CO2-Emissionen schaffen soll,

·         in der Energiewirtschaft das KWK-Gesetz, das den Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) fördert,

·         im Gebäudebereich neben Förderprogrammen wie dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung zur Reduzierung des Energiebedarfs von Neubauten gegenüber dem bisherigen Stand um ca. 30 % sowie Nachrüstverpflichtungen im Gebäudebestand und die Ausweitung der Anforderungen bei baulichen Veränderungen,

·         im Verkehr die Einführung einer Lkw-Maut, Investitionen in die Schieneninfrastruktur sowie die Einführung einer streckenabhängigen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw ab 01.01.2005.

Darüber hinaus sind in den wichtigsten emissionsverursachenden Bereichen wichtige weitere Maßnahmen vorgesehen, z.B.

·         die Überprüfung des KWK-Gesetzes sowie der Energieeinsparverordnung, um die in den Geltungsbereich der Regelungen bestehenden Umsetzungsdefizite aufzulösen,

·         im nichtenergetischen Bereich bei bestimmten industriellen Produktionsprozessen und bestimmten Produkten wie Klimaanlagen die Substitution oder das Verbot klimawirksamer/ozonabbauender Stoffe wie FKW, H-FKW oder SF6.

·         Strenge Standards für energieverbrauchende Produkte durch die ambitionierte Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie

·         Die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt über eine Pflicht der Gebäudeeigentümer zur Verwendung eines Anteils erneuerbarer Energien

Kernpunkte des Klimaschutzes

Studien im Auftrag der Bundesregierung und des Umweltbundesamtes zeigen, dass eine Emissionsminderung um 40 % bis 2020 machbar ist. Dies ergibt 270 Mio. t CO2-Äquivalente Minderung gegenüber heute; sie können in acht Maßnahmebereichen erbracht werden:

1. Erneuerung des Kraftwerksparks (minus 30 Mio. t CO2/Jahr)

Viele Kraftwerke stehen an ihrem Lebensende und müssen durch neue Kraftwerke ersetzt werden. Gleichzeitig werden mit einem Mix aus neuen Kraftwerken mit höherem Wirkungsgrad, Stromsparen und dem Zubau von erneuerbaren Energien sowohl Treibhausgasemissionen im Kraftwerksbereich gesenkt als auch die Kapazität der gemäß Atomausstieg vom Netz gehenden Kernkraftwerke ersetzt.

Zentrales Instrument dafür ist der Emissionshandel.

2. Verdoppelung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Anteils (minus 20 Mio. t CO2/Jahr)

Ziel ist hierbei, Energie effizienter zu nutzen und gleichzeitig Strom zu produzieren und die Abwärme zu nutzen. Der derzeitige KWK-Anteil an der Stromerzeugung in Höhe von rund 10 % soll bis 2020 mindestens verdoppelt werden. Das KWK-Gesetz wird so novelliert. dass wirtschaftliche Anreize zur Modernisierung und den Bau neuer KWK-Anlagen geschaffen werden. Zudem wird der effiziente Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze verstärkt gefördert.

3. Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf über 27 % an der Stromerzeugung (minus 55 Mio. t CO2/Jahr)

Nach der Leitstudie 2007 zum Ausbau der erneuerbaren Energien können die erneuerbaren Energien im Jahr 2020 rund 156 Terawattstunden Strom erzeugen, einen Anteil von gut 27 % an der Stromversorgung (derzeit 11,8 %). Schwerpunkte dabei sind der weitere Ausbau der Windenergienutzung (insbesondere Offshore und das Repowering an Land) sowie die Biomasseverstromung.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als erfolgreichstes Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien wird im Jahr 2008 so novelliert, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter stattfinden kann.

4. Energieeffizienz im Stromverbrauch (minus 40 Mio. t CO2/Jahr)

Der Stromverbrauch kann um 11 % gesenkt werden — mit deutlich effizienteren Geräten, effizienteren Motoren in der Industrie und einer drastischen Verminderung des Stand-by-Strombedarfs.

Dazu sollen rasch ehrgeizige Geräte-Verbrauchs-Standards im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie eingeführt werden. Mit der Initiative „Klima und Effizienz“ sollen klein- und mittelständische Unternehmen mit einem Energieeffizienzfonds bei der Durchführung von Effizienzmaßnahmen unterstützt werden.

5. Wärmeeinsparung durch Gebäudesanierung, effiziente Heizungsanlagen und in Produktionsprozessen (minus 41 Mio. t CO2/Jahr)

Zentral sind die Gebäudesanierung (Verdoppelung der Sanierungsrate!), effizientere Heizungsanlagen und Verschärfungen der Anforderungen für Neubauten. Die wesentlichen Instrumente für diese Maßnahmen sind Verdoppelung der energetischen Sanierungsquote bei Gebäuden. Hierzu wurde bereits das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für die Jahre 2006 bis 2009 auf 1,4 Mrd. EUR aufgestockt (Vervierfachung des Volumens gegenüber 2005!).

Die Energieeinsparverordnung soll die Energieverbrauchswerte von Neubauten ab 2009 um 30 % senken und in einer zweiten Stufe nochmals in der gleichen Größenordnung.

6. Wärme aus erneuerbaren Energien (minus 14 Mio. t CO2/Jahr)

Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien (Biomasse, Solarthermie, Geothermie) zur Wärmeerzeugung von heute 6 % bis 2020 mindestens zu verdoppeln um damit etwa 14 Mio. t CO2-Emissionen zu reduzieren. Dafür wird noch 2007 ein Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgelegt, welches eine rechtliche Absicherung und massive Aufstockung der Fördermittel sowie verbindliche Vorgaben der Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten schaffen soll.

7. Mehr Effizienz sowie erneuerbare Energien im Verkehr (minus 30 Mio. t CO2/Jahr)

Wesentliche Instrumente sind technische Maßnahmen (wie sparsame Motoren, geringere Motorleistungen, Leichtbauweise) und eine Verlagerung auf die effizientesten Verkehrsträger. Die geplanten Maßnahmen umfassen: CO2-Grenzwerte für Pkw, CO2-Orientierung der Kfz- Steuer, Erhöhung des Anteils der Biokraftstoffe (bis auf 17 %) und Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel.

8. Maßnahmen im Nicht-Energie-Bereich (minus 40 Mio. t CO2/Jahr)

Insbesondere bei N20 (Lachgas), CH4 (Methan) und den F-Gasen haben Minderungen eine hohe Wirkung, da diese Gase eine besonders hohe Klimawirksamkeit aufweisen.

Die Bundesregierung hat fortdauernde und weiterhin wirksame Maßnahmen u.a. in den Bereichen Landwirtschaft, Bergbau, Abfalldeponien und Industrieprozessen ergriffen.

Vorreiter bei internationalen Verhandlungen

Mit diesem 8-Punkte-Plan ist die Bundesregierung gut aufgestellt und unterstreicht ihre Vorreiterrolle beim Klimaschutz. Sie konnte sich daher in die internationalen Verhandlungen auf EU-Ebene und in den internationalen Gesprächen und Vereinbarungen beim G8-Gipfel in diesem Sommer aktiv einbringen und für die zügige Aufnahme von Verhandlungen für ein internationales Klimaschutzabkommen nach 2012 eintreten.

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3235

Rechtsgrundlagen

United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC (1992), Art. 4 1. a) und Art. 12
http://unfccc.int/resource/docs/convkp/conveng.pdf

Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change, Art. 7 und 8
http://unfccc.int/resource/docs/convkp/kpeng.pdf

Decision No. 280/2004/EC of the European Parliament and of the Council of 11.February 2004

concerning a mechanism for monitoring Community greenhouse gas emissions and for implementing the Kyoto Protocol

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2004/l_049/l_04920040219en00010008.pdf

 

[1] 1990 für Kohlendioxid, Methan und Lachgas; 1995 für die fluorierten Gase (SF6, HFC´s und PFC´s)

[2] Die Reduktion der FCKW Emissionen werden im Montreal Protokoll geregelt und deshalb trotz ihrer Treibhauswirkung nicht im Kyoto Protokoll erfasst.