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Tab. Einnahmen umweltbezogener Steuern und Gebühren in Mio. EUR -

Tab. Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform (ÖSR)
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| I | Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität |
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Daten zur Umwelt - Umweltzustand in Deutschland -
Umweltwirtschaft -
Umweltbezogene Steuern und Gebühren, Ökologische Steuerreform
Umweltbezogene Steuern und Gebühren, Ökologische Steuerreform
Zu den umweltbezogenen Steuern und Gebühren zählen die Energie [1]-, Strom- und Kraftfahrzeugsteuer sowie die Gebühren für Abwasser und Abfallbeseitigung inklusive Straßenreinigung. Die Einnahmen umweltbezogener Steuern und Gebühren sind in Deutschland von 1999 bis 2003 deutlich angestiegen (siehe Abb. und Tab. „Einnahmen umweltbezogener Steuern und Gebühren in Mio. EUR“). Dies ist vor allem auf die im April 1999 eingeführte Ökologische Steuerreform zurückzuführen, in deren Rahmen eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze erfolgte (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Seit der letzten umfangreichen Erhöhungsstufe bei der Ökosteuer 2003 ist das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern und Gebühren jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den Klimaschutz sehr erfolgreich war.
Der Einsatz umweltbezogener Steuern und Gebühren trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen, die sich aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben, zu bewältigen: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Das beste Beispiel für diese Wirkungsmechanismen liefert die Ökologische Steuerreform, die zum sparsamen Umgang mit Energie anregt, Anreize für mehr Beschäftigung gibt und zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit innovativer Energietechniken beiträgt. Seit ihrer Einführung 1999 ging der Verbrauch von Kraftstoffen jährlich um bis zu drei Prozentpunkte zurück, nachdem er vorher jahrzehntelang angestiegen war. Trotz steigender Fahrleistung wird in der Bundesrepublik heute rund 17 % weniger Kraftstoff verfahren als vor der Steuerreform. Die über die Steuer generierten zusätzlichen Einnahmen betragen jährlich rund 18 Mrd. EUR und bis zu 250 000 Menschen verdankten bereits im Jahr 2005 ihren Job zumindest teilweise der Ökosteuer.
Die Energiebesteuerung erfolgt in Deutschland in erster Linie durch die Mineralölsteuer und die 1999 eingeführte Stromsteuer. Das Energiesteuergesetz (bis Juli 2006: Mineralölsteuergesetz) regelt die Besteuerung von Kraft- und Heizstoffen, wobei die Steuersätze im April 1999 durch die erste Stufe der Ökologischen Steuerreform angehoben wurden. Weitere Steuererhöhungen für Strom und Kraftstoffe erfolgten in den Jahren 2000 bis 2003 sowie für Heizstoffe im Januar 2003. Im August 2006 wurde die Kohlesteuer eingeführt, die für private Haushalte bis zum 31.12.2010 ausgesetzt bleibt (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Die mittelfristig festgelegte, stufenweise Anhebung der Steuersätze sorgte für Planungssicherheit bei den Energieverbraucherinnen und -verbrauchern und hat bis heute ökonomische Anreize für den sparsamen Umgang mit Energie geschaffen.
Durch die Erhöhung der Energiesteuern entstehen Steuermehreinnahmen, die zu rund 90 % über eine Senkung und Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge wieder an die Unternehmen und privaten Haushalte zurückfließen. Dies erhöht das Nettoeinkommen der Beschäftigten und verringert die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber. Ohne die Ökosteuer müsste der Rentenbeitragssatz um 1,7 Prozentpunkte höher liegen. Somit wird der Faktor Arbeit durch die Ökologische Steuerreform billiger, der Verbrauch von Energie teurer. Auf diese Weise werden positive Umwelt- und Beschäftigungswirkungen miteinander verbunden. Die restlichen Steuermehreinnahmen werden für die Förderung erneuerbarer Energien, zur energetischen Gebäudesanierung und zur Haushaltskonsolidierung verwendet.
Für das Produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft gewährt die Ökologische Steuerreform Ermäßigungen der Regelsteuersätze für Strom, Heizöl und Gas um 40 %. Ursprünglich bezog sich die Steuerermäßigung nur auf die Strom- und Ökosteuersätze, die zwischen 1999 und 2003 eingeführt und angehoben wurden. Seit 01.01.2007 beziehen sich die 40%igen Ermäßigungen jedoch auf die gesamten Energiesteuersätze für Heizstoffe, also inklusive der bereits vor 1999 bestehenden Mineralölbesteuerung. Durch die breitere Berechnungsbasis bei gleich gebliebenem Ermäßigungssatz von 40 % sinken die Steuerbelastung und damit auch der ökonomische Anreiz, Energie effizient einzusetzen. Für das Produzierende Gewerbe gibt es zusätzlich den sogenannten Spitzenausgleich für Unternehmen mit einer Steuerbelastung, die über die Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen hinausgeht. Dies führt zu einem Grenzsteuersatz, der für Strom bei 3 % des normalen Steuertarifs liegt und für Erd- und Flüssiggas (wegen der ab 2007 geänderten allgemeinen Steuerermäßigung) weniger als 3 % der regulären Ökosteuersätze beträgt. Diese Sonderregelungen dienen dazu, eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Bereiche durch den Anstieg der Energiesteuern zu vermeiden. Daneben gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, die aus umweltpolitischen Gründen vor allem in den Bereichen Verkehr und Energieerzeugung geschaffen wurden. Nähere Einzelheiten und den aktuellen Rechtsstand der Energie- und Strombesteuerung finden Sie auf der Internetseite http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/index.html.
Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die sich auf Abfall und Abwasser beziehen. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für die Gebühren eine Gegenleistung, in der Regel in Form einer Umweltschutzdienstleistung. Die Höhe der Gebührensätze ist daher einerseits durch die jeweiligen Betriebskosten – hier letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und andererseits durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt.
Umweltbezogene Steuern und Gebühren gibt es in allen OECD-Staaten. Darüber hinaus hat eine steigende Zahl von Ländern, insbesondere in der EU, umfassendere Ökologische Finanzreformen eingeleitet. Bei solchen Reformen werden neue oder erhöhte Umweltabgaben und/oder ein Abbau umweltschädlicher Subventionen mit der Verringerung anderer Abgaben kombiniert. Um die Anreize für den Umweltschutz nicht allein auf die Energiebesteuerung zu beschränken, ist auch in Deutschland die Ökologische Steuerreform zu einer umfassenderen Ökologischen Finanzreform auszubauen. Anzustreben ist dabei eine umweltschutzgerechte Subventionspolitik sowie die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten bei allen staatlichen Ausgaben und Programmen. Die Bundesregierung hat bereits erste Schritte zum Abbau umweltschädlicher Subventionen umgesetzt, z.B. durch die Abschaffung der Eigenheimzulage und die Reduzierung der Subventionen für den deutschen Steinkohlenbergbau.
[1] Bis Juli 2006: Mineralölsteuer


