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Störfallrisiken und Störfälle in Industrieanlagen

Seit 1991 werden alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, bei der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) am Umweltbundesamt zentral registriert. 2010 wurden 22 Störfälle und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs von Betreibern gemeldet. Betroffen waren vor allem Chemieanlagen und Lageranlagen. Es gab 3 Todesfälle, 37 Personen wurden verletzt. Des Weiteren wurden vier Umweltschäden angezeigt. Die häufigste Ursache der Ereignisse waren menschliche Fehler, die häufigsten Folgen Freisetzungen von Gefahrstoffen, gefolgt von Explosionen und Bränden.

Störfallrisiken

Störfallrisiken sind mit dem Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in größeren Mengen in Industrieanlagen verbunden. In Deutschland werden dazu auf der Grundlage von Vorgaben (SEVESO II Richtlinie - 96/82/EG bzw. zukünftig nach der SEVESO-III-Richtlinie 2012/18/EU) Betriebsbereiche nach § 3 (5a) BImSchG definiert, die der Störfall-Verordnung unterworfen sind, wenn in ihnen bestimmte gefährliche Stoffe ab einer Mindestmenge vorhanden sind oder bei einer Betriebsstörung entstehen können. Aufgrund der Verordnung haben die Betreiber der Betriebsbereiche die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit keine ernsten Gefahren für Mensch und Umwelt durch Ereignisse, wie zum Beispiel Emissionen, Brände oder Explosionen ausgelöst werden. Darüber hinaus haben sie vorbeugend Maßnahmen zu treffen, um die Auswirkungen von dennoch eintretenden Störfällen so gering wie möglich zu halten.

Da das Ausmaß von Störfallrisiken von den vorhandenen oder entstehenden Mengen an gefährlichen Stoffen maßgeblich abhängt, werden die betroffenen Betriebsbereiche in einem zweistufigen Ansatz klassifiziert. Betriebsbereiche mit geringerem Inventar an gefährlichen Stoffen müssen nur grundlegende Pflichten zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen erfüllen (Betriebsbereiche mit Grundpflichten). Übersteigt das Inventar an gefährlichen Stoffen bestimmte Mengen, sind zusätzliche Pflichten, insbesondere die Anfertigung eines Sicherheitsberichts und eine Gefahrenabwehrplanung erforderlich (Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten).

Das Störfallpotential von Industrieanlagen aufgrund Art und Menge von gefährlichen Stoffen lässt sich daher über die Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung beschreiben.

Störfälle

Seit 1991 werden alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, bei der Zentralen Melde- und Auswertestelle für Störfälle (ZEMA) am Umweltbundesamt zentral registriert. Die Abb. Nach der Störfall-Verordnung gemeldete Ereignisse“ zeigt die Veränderungen der Anzahl der Meldungen, differenziert nach Störfällen (Anhang IV, Teil 1, I, Störfall-Verordnung), technisch bedeutsamen Betriebsstörungen (Anhang IV, Teil 1, II, Störfall-Verordnung) und Betriebsstörungen, bei denen Gefahren nicht offensichtlich ausgeschlossen werden konnten ( Anhang IV, Teil 1, III, Störfall-Verordnung), im Zeitraum 1991 bis 2010.

Vermutlich durch die verbesserte Meldedisziplin verursacht nahmen die Ereignismeldungen zunächst bis 1993 zu. Seit 1993 schwankten die Meldungen auf einem vergleichbaren Niveau. Mit der neuen Störfall-Verordnung 2000 ging die absolute Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse zurück, da ihre Anwendbarkeit auf bestimmte Anlagenarten entfiel.

Für die normierte Anzahl der Ereignismeldungen (Ereignisse pro Anlage und Jahr) war von 1993 bis 1995 eine leichte Abnahme erkennbar. Seit 1997 war die Tendenz ansteigend. Für 2010 ergibt sich ein normierter Wert von 10,3 Ereignissen pro 1 000 Betriebsbereiche. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich 2000 und 2005 die Bezugsbasis geändert hat (Anlagen wurden durch Betriebsbereiche ersetzt und Wegfall der Anlagen nach Anhang VII, Störfall-Verordnung 2000), so dass kein unmittelbarer Vergleich angestellt werden kann.

Die Spitzenposition der Störfallereignisse nahm der Bereich der chemischen Industrie/Mineralölindustrie (Nr. 4 des Anhangs der 4. BImSchV) mit 55 % ein. An zweiter Position mit 27 % der Ereignisse kamen die Lageranlagen (siehe Abb. „Verteilung der Ereignisse 2010“).

Die Hauptursache, mit 46 % der Ereignisse, lag bei den menschlichen Fehlern. Hierbei sind Bedienfehler mit 25 % (davon waren 1/3 Bedienfehler gegen Vorschriften) und System- / Managementfehler / Auslegung führend.

Technische Fehler an Apparaten / Armaturen traten bei 18 % der Ereignisse auf. Im Berichtsjahr 2010 wurden 3 Todesfälle und 37 verletzte Personen gemeldet. Bei 15 Ereignissen traten innerhalb der Betriebsbereiche Sachschäden auf (Gesamtkosten ca. 5,4 Mio. EUR) [1]. Es wurden keine Ereignisse mit Sachschäden außerhalb der Betriebsbereiche gemeldet [1]. Umweltschäden wurden bei drei Ereignissen innerhalb und einem Ereignis außerhalb des Betriebsbereiches angezeigt. Die Kosten liegen hier bei ca. 1 Mio. EUR [1].

[1] soweit bereits bekannt (Stand Dezember 2012)

 

Letzte Aktualisierung

Januar 2013