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Daten zur Umwelt Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen

Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen

2006 und 2007 waren in Deutschland die Emissionen an gesundheitsschädlichem Feinstaub (PM10) aus kleinen Holzfeuerungsanlagen mit 22 Tsd. t etwa so hoch wie die aus den Motoren der Pkw, Lkw und Motorräder zusammen (ca. 21 Tsd. t). Verantwortlich hierfür ist der Trend zum Heizen mit Holz: Während der Feinstaub-Ausstoß aus Kohleöfen bis 2004 stark zurückging, stieg der Holzeinsatz in den letzten Jahren zunächst deutlich an und blieb dann in den letzten Jahren konstant hoch. Dass der Feinstaubausstoß aus Holzfeuerungsanlagen nicht noch stärker anwuchs, dürfte unter anderem auf die milden Winter der letzten beiden Jahre zurückzuführen sein. Der Anteil der Holznutzung an der Wärmeerzeugung in Kleinfeuerungsanlagen nahm in dieser Zeit weiter zu (siehe Abb. „Entwicklung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen“).

Ein besonderes Problem stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Sie verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Holzfeuerungsanlagen. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Befeuerung, der Wartungszustand der Anlagen sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes spielen eine Rolle.

Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Feststoffheizungen: Gasheizungen haben nahezu keine Staubemissionen, bei Ölheizungen liegen die spezifischen Feinstaubemissionen (PM10) im Mittel bei etwa 0,9 kg pro Terajoule eingesetzter Energie. Bei der Verfeuerung von naturbelassenem Holz in Haushalten entstehen im Durchschnitt 102 kg PM10 pro Terajoule [1].

Angesichts dieser Problematik sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik zum Einsatz kommen. Relativ günstige Emissionswerte haben Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzpelletkessel und -öfen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“.

Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Sie gibt vor, welche Grenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind.

Da einige Vorschriften der 1. BImSchV aus dem Jahr 1988 stammen, spiegeln sie nicht mehr den Stand der Technik wider. Daher wird die Vorschrift zurzeit überarbeitet. Geplant sind scharfe Emissionsgrenzwerte, die moderner Technik entsprechen. Auch für kleinere Heizkessel ab 4 kW sollen in Zukunft Grenzwerte und Überwachungspflichten gelten. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber nach langen Übergangsfristen stilllegen oder nachrüsten.

Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2004 etwa 12 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus. Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Staubemissionen. Doch zahlt sich auch hier moderne Anlagentechnik gerade bei Öl- und Gasfeuerungen aus: Diese Anlagen stoßen deutlich weniger Stickstoffoxide als durchschnittliche Öfen und Kessel aus.

Die CO2-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen sind nach den Angaben aus der vorläufigen Energiebilanz für 2007 zwar deutlich zurückgegangen, auch dieser Rückgang ist aber zumindest zum Teil auf die milden Winter der letzten Jahre zurückzuführen.

Hinzu kommt, dass die Nutzung erneuerbarer Energien zugenommen hat und der Trend zu Erdgas weiter besteht. (siehe „Erneuerbare Energien“).

[1] Struschka, Dr.-Ing. Michael et al.: Effiziente Bereitstellung aktueller Emissionsdaten für die Luftreinhaltung ; Forschungsbericht 205 42 322 ; Dessau, November 2008

Letzte Aktualisierung

Februar 2009