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IV 2

Maßnahmen zur Einstellung von Produktion, Verbrauch und Verwendung Ozonschicht schädigender Stoffe in Deutschland und in der EU

Zu den Ozonschicht schädigenden Stoffen gehören im wesentlichen voll- und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW und HFCKW), Halone, Methylbromid und andere chlorierte oder bromierte Kohlenwasserstoffe. Sie schädigen die Ozonschicht und tragen zur Klimaerwärmung bei. Bereits 1987 beschlossen die Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls Maßnahmen zur Reduzierung der Produktion und Verwendung dieser Stoffe. Es wird eine Übersicht über die aktuelle Situation in Deutschland und Europa gegeben.

Seit dem 1. Januar 2010 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Diese ersetzt die alte Verordnung (EG) 2037/2000. Die Verordnung legt Fristen für den Ausstieg aus Produktion und Verbrauch Ozonschicht abbauender Stoffe sowie Verwendungsverbote fest. Zusätzlich wurden die Anforderungen an die Dichtheit von Anlagen und die Vermeidung von Emissionen konkretisiert.

Für die Beendigung der Produktion und des Verbrauchs ozonschichtschädigender Stoffe gelten in der EU folgende Fristen:

1. FCKW R 11, R 12, R 113, R 114, R 115

100 %  1995

2. Andere vollhalogenierte FCKW

100 %  1995

3. Halone

100 %  1994

4. Tetrachlorkohlenstoff

100 %  1995

5. 1.1.1-Trichlorethan

100 %  1996

6. H-FBKW

100 %  1996

7. Methylbromid (Basis 1991)

100 %  2005

8. H-FCKW (Basis 1997)

            Einfrieren ab   2000

65 %    2008

80 %    2014

85 %    2020

100 %  2026

9. Chlorbrommethan

100%   2003

Für einzelne Anwendungen sind in der Verordnung Ausnahmen von diesen generellen Verboten enthalten. Die Verordnung (EG) 1005/2009 ist durch die Verordnung (EG) 744/2010 über kritische Verwendungszwecke von Halonen und durch die Verordnung (EG) 291/2011 über wesentliche Verwendungszwecke für Labor- und Analysezwecke ergänzt worden.

In der europäischen Union reduzierten sich die produzierten und verbrauchten Mengen der meisten Ozon abbauenden Stoffe in den letzten Jahren kontinuierlich (siehe Abb. „Produktion ausgewählter ozonschichtschädigender Stoffe in der EU-27“, Abb. „Verbrauch ausgewählter ozonschichtschädigender Stoffe in der EU-27“ und Abb. „Produktion und Verbrauch von Methylbromid in der EU-27")

Ergänzend zur alten Verordnung (EG) 2037/2000 trat am 1. Dezember 2006 die deutsche Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (ChemOzonschichtV) in Kraft. Sie übernahm zum einen die nationalen Regelungen, die noch nicht geltendes EU-Recht waren. Zum anderen trug die Verordnung den Konkretisierungsaufträgen hinsichtlich der Rückgewinnung und Rücknahme geregelter Stoffe sowie zur Dichtigkeitsprüfung bestimmter Einrichtungen und Produkte Rechnung. Eine Anpassung der ChemOzonschichtV an die Bestimmungen der neuen EG-Verordnung sowie an die Dienstleistungsrichtlinie erfolgte am 24.02.2012.

Im Jahr 2004 wurden 30 438 Tonnen (t) ozonschichtschädigende (FCKW, HFCKW, Halone und Methylbromid)in Deutschland verwendet. 29 283 t ozonschichtschädigender Stoffe wurden als Ausgangsstoffe zur Herstellung anderer chemischer Erzeugnisse eingesetzt (96,2 %). Definitionsgemäß werden diese im weiteren Verarbeitungsprozess vollständig vernichtet oder umgewandelt.

Rechnet man die Ausgangsstoffe (29 283 t) von der Gesamtmenge ab, verbleiben 1 155 t ozonschichtschädigender Stoffe, die vorwiegend in Kälte- und Klimaanlagen nachgefüllt wurden. Über den Anlagenbestand liegen keine fundierten Aussagen vor.

Um das Gefährdungspotenzial darzustellen, werden die metrischen Tonnen in ODP-Werten (Ozone Depletion Potential) oder in GWP-Werten (Global Warming Potential) ausgedrückt. Im Jahr 2004 wurden danach 257 ODP- gewichtete Tonnen an geregelten ozonschichtschädigenden Stoffen verwendet, gegenüber 305 ODP- gewichteten Tonnen im Jahr 2003. Bei einer möglichen Freisetzung dieser Stoffe im Jahr 2004 hätte sich damit gegenüber dem Vorjahr eine weitere Reduzierung ihrer Ozonschicht schädigenden Wirkung ergeben. Die Klimawirksamkeit wird in GWP-gewichteten Tonnen ausgedrückt. Im Jahr 2004 wurden 15 356 Tsd. GWP-gewichtete Tonnen an geregelten ozonschichtschädigenden Stoffen verwendet [1]. Die Verwendung als Ausgangsstoff wurde hier nicht mitberücksichtigt (siehe Abb. „Produktion von H-FCKW in Deutschland“, Abb. und Tab. „Verwendung bestimmter ozonschichtschädigender Stoffe in Deutschland in metrischen Tonnen“ sowie Abb. und Tab. „Verwendung bestimmter ozonschichtschädigender Stoffe in Deutschland in ODP-gewichteten Tonnen“)

[1] Statistisches Bundesamt

 

Letzte Aktualisierung

Juli 2012