für ihren Drucker

IV 2

Maßnahmen zur Reduzierung der Produktion und des Verbrauchs Ozonschicht schädigender Stoffe weltweit

Mit dem Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 wurde der Ausstieg aus Produktion und Verbrauch Ozonschicht schädigender Stoffe völkerrechtlich verbindlich festgelegt. Die Vertragsstaaten verschärften den im Montrealer Protokoll vereinbarte Zeitplan auf verschiedenen Konferenzen in London (Juni 1990), Kopenhagen (November 1992), Wien (Dezember 1995), Montreal (September 1997), Peking (1999) und in Montreal im September 2007.

Gemäß diesen Vereinbarungen verpflichteten sich die Industriestaaten, bis zum 1. Januar 1996 die Produktion und den Verbrauch von vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW), von Tetrachlorkohlenstoff und von 1,1,1-Trichlorethan einzustellen. Die in Artikel 5 genannten Staaten (Entwicklungsländer) haben einem etappenweisen Ausstieg bis zum Jahr 2010 zugestimmt. Nicht vom Montrealer Protokoll erfasst ist die Produktion und Verwendung Ozonschicht schädigender Stoffe als Ausgangsstoffe, da diese in der weiteren Verarbeitung vollständig zerstört oder umgewandelt werden.

Es dürfen jedoch über den 1. Januar 1996 hinaus FCKW in begrenzten Mengen für sog. „essential uses“ verwendet werden. Der Ausstieg aus den Halonen erfolgte bereits zum 1. Januar 1994 („Artikel-5-Staaten“ zum 1. Januar 2010). Auf der Konferenz in Kopenhagen wurden erstmals auch die teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) geregelt. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass das Montrealer Protokoll auch die teilhalogenierten Halone (H-FBKW) und Methylbromid umfassen soll. In einem ersten Schritt wurden eine Verbrauchshöchstmenge und gleichzeitig ein Ausstiegsszenario festgelegt. Dieses wurde für Methylbromid auf der Konferenz in Montreal (1997) nochmals verschärft. Als ein Ergebnis der Konferenz in Peking 1999 wurde auch Bromchlormethan aufgrund seines Ozonschicht schädigenden Potenzials in das Montrealer Protokoll aufgenommen. Des Weiteren wurden Kontrollmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Handel von H-FCKW mit Nicht-Vertragsstaaten festgelegt.

Das Montrealer Protokoll sieht derzeit folgende Termine für Methylbromid vor:

 

Methylbromid (Basis 1991)

 

Industrieländer

Entwicklungsländer

Einfrieren ab

1995

2002

20 %

 

2005

25 %

1999

 

50 %

2001

 

70 %

2003

 

100 %

2005
(mit Ausnahmen)

2015

 

Auf der 19. Vertragsstaatenkonferenz beschlossen die Staaten nochmals eine Verschärfung des Ausstiegsfahrplans für die H-FCKW. Nachfolgend sind die Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen dargestellt.

 

H-FCKW

Industrieländer (non Article 5 Parties )

Bisherige Regelungen des Montrealer Protokolls

Änderungen des Montrealer Protokolls auf der 19. VSK

Produktion

Basis 2,8 % FCKW (1989) und 100 % HFCKW (1989)

unverändert

Einfrieren ab 2004

unverändert

 

Reduktion um 75 %    ab 2010

 

Reduktion um 90 %    ab 2015

 

Reduktion um 99,5 % ab 2020

 

vollständiger Ausstieg 2030

Verbrauch (consumption)

Basis 2,8 % FCKW (1989) und 100 % HFCKW (1989)

unverändert

Einfrieren ab 1996

unverändert

Reduktion um 35 %    ab 2004

unverändert

Reduktion um 65 %    ab 2010

Reduktion um 75 %    ab 2010

Reduktion um 90 %    ab 2015

unverändert

Reduktion um 99,5 % ab 2020

unverändert

vollständiger Ausstieg 2030

unverändert

 

 

Entwicklungsländer ( Article 5 Parties )

Bisherige Regelungen des Montrealer Protokolls

Änderungen des Montrealer Protokolls auf der 19. VSK

Produktion und Verbrauch

Basis 2015

Basis Durchschnitt 2009/2010

 

Reduktion um 10 %    ab 2015

 

Reduktion um 35 %    ab 2020

 

Reduktion um 67,5 % ab 2025

 

Reduktion um 97,5 % ab 2030

vollständiger Ausstieg 2040

unverändert

 

Darüber hinaus sollen die Vertragsparteien bezüglich H-FCKW sicherstellen, dass

  • der Einsatz von H-FCKW auf Anwendungsbereiche begrenzt wird, in denen umweltverträglichere Ersatzstoffe oder -verfahren nicht zur Verfügung stehen,
  • der Einsatz von H-FCKW nur in seltenen Ausnahmefällen (Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen) außerhalb derjenigen Anwendungsbereiche erfolgt, in denen die bisher geregelten Stoffe verwendet werden,
  • die Auswahl einzusetzender H-FCKW unter dem Gesichtspunkt geringst möglicher Ozonschädigungen erfolgt.

Die Produktion von H-FCKW nahm in den 90er Jahren weltweit stetig zu, da diese sowohl als Ersatzstoffe für vollhalogenierte FCKW Verwendung finden als auch ihre Verwendung in den Entwicklungsländern stark ansteigt. Durch das im Montrealer Protokoll festgeschriebene, schrittweise Produktionsverbot für die Industrieländer, beginnend ab 1. Januar 1996, kam es inzwischen zu einem Stopp dieses Trends. Der Höhepunkt wurde im Jahr 2000 mit 37 750 ODP-Tonnen erreicht (siehe Tab. „Produktion von FCKW, H-FCKW, Halonen und Methylbromid weltweit“ und Abb. „Produktion ozonschichtschädigender Stoffe weltweit“) [1].

Zur Unterstützung des Ausstiegs der Entwicklungsländer („Artikel-5-Staaten“) aus Produktion und Verbrauch Ozon abbauender Stoffe werden im Rahmen des Multilateralen Fonds finanzielle Mittel bereitgestellt.

Durch das Montrealer Protokoll konnte die weltweite Produktion und Verwendung Ozonschicht schädigender Stoffe erfolgreich eingedämmt werden. Das Ozonabbaupotenzial der heute noch produzierten und verwendeten Mengen ist verglichen mit dem Ende der achtziger Jahre gering. Dennoch gelangen weiterhin große Mengen in die Atmosphäre. Ursache hierfür sind unter anderem in Produkten „gespeicherte“ Mengen: Ozonschicht schädigende Stoffe wurden und werden in offenen Anwendungen (zum Beispiel als Treibgas) und in geschlossenen Kreisläufen (zum Beispiel als Kältemittel, Feuerlöschmittel) eingesetzt. Die Art der Anwendung ist für die Höhe und den Zeitpunkt der Emissionen entscheidend. Während bei offenen Anwendungen Emission und Verwendung eines Jahres gleichzusetzen sind, kommt es in geschlossenen Anwendungen zu großen Speichermengen (Bestand). Aus diesem jährlich steigenden Bestand emittieren die Stoffe ganz oder teilweise über die gesamte Nutzungsphase und bei der Entsorgung. Bedingt durch die langjährige Verwendung ozonschichtschädigender Stoffe in vielen Bereichen hat sich weltweit ein großer Bestand aufgebaut. Ozonschicht schädigende Stoffe befinden sich besonders in Dämmstoffen, Feuerlöscheinrichtungen, Kälte- und Gefriergeräten sowie Klimaanlagen. Nach Schätzungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP waren im Jahr 2002 weltweit etwa 563 000 t FCKW und 1,5 Mio. t HFCKW als Kältemittel im Einsatz. In Schaumstoffen waren im Jahr 2000 weltweit knapp 2 Mio. t FCKW und etwa 880 000 t HFCKW gespeichert (Angaben aus dem IPCC/TEAP Special Report „Safeguarding the Ozone Layer and the Global Climate System“, 2005). Neben der Beschränkung der Produktion und Verwendung dieser Stoffe – auch in den weniger entwickelten Ländern – wird daher heute auch über Maßnahmen in Bezug auf diesen Bestand nachgedacht. Diskutiert und zum Teil umgesetzt werden Maßnahmen zur Rückgewinnung, zum Recycling und zur Zerstörung Ozonschicht schädigender Stoffe.

Zunehmend in der Diskussion sind die fluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), die als Ersatzstoffe für FCKW und HFCKW eingesetzt werden (siehe auch “Weltweite anthropogene Treibhausgas-Emissionen“). Es gibt erste Überlegungen verschiedener Vertragsstaaten dahingehend, ob diese Stoffe im Rahmen des Montrealer Protokolls geregelt werden sollten.

[1] Produktion = Menge der erzeugten geregelten Stoffe abzüglich der Menge, die durch von den Vertragsparteien zu genehmigende Verfahren vernichtet worden ist und abzüglich der Menge, die bei der Herstellung anderer Chemikalien ganz als Ausgangsstoff oder als Verarbeitungshilfsstoff verwendet wird. Zurückgewonnene, rezyklierte und aufgearbeitete Mengen sind nicht als „Produktion“ zu betrachten.

 

Letzte Aktualisierung

Juli 2012